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ihre Stelle traten Wehrmänner, die zum Teil garnicht durch die
Schule des stehenden Heeres gegangen waren, und auch bei den
gedienten Leuten mußte erst die Erfahrung lehren, ob diese kurze
Schule bis in die Landwehrjahre vorhalten würde. Zur Erreichung
dieses Zieles hatte Boyen eine dreijährige Dienstzeit bei der Fahne
für notwendig erachtet, bald aber entfernte man sich von diesem
Grundsatz. Da zufolge A. K. O. vom 6. August 1820 bei der Linien—
infanterie der Ersatz für den im Herbst ausscheidenden Jahrgang
erst zum 1. April eingestellt wurde, sank die wirkliche Dienstdauer
auf 2½ Jahre, durch Winterbeurlaubungen im zweiten Dienstjahre
für einen Teil sogar auf 2 Jahre. Die fünf Jahrgänge der Linie
und ihrer Kriegsreserve genügten nicht zur Erreichung der planmäßigen
Kriegsstärke, und dieses Mißverhältnis übertrug sich in
verstärktem Maße auf die Landwehr. Der in den älteren Jahresklassen
sich steigernde natürliche Abgang durch Tod, Invalidität,
Auswanderung, Reklamation, Weiterdienen auf Kapitulation usw.
bewirkte, daß die 7 Jahrgänge des 1. Aufgebots ebenfalls nicht zur
Erreichung der Kriegsstärke genügten.
Zur Füllung der Lücken sollte jedes Landwehrbataillon laut
A. K. O. vom 2. April 1819 jährlich 100 Landwehr-Rekruten zu vierwöchiger
Ausbildung im Anschluß an die zufolge A.K. O. vom
7. März 1818 nur noch 14 Tage dauernden Landwehrübungen einziehen,
außerdem laut A.K.O. vom 29. Januar 1821 100 Kriegsreserve-Rekruten
zur Deckung des Fehlbetrages bei der Linie auf
gleichfalls vier Wochen, wozu Offiziere und Unteroffiziere der Infanterie
kommandiert wurden. Die überaus mangelhaften Ergebnisse
dieser Ausbildungsart hatten zur Folge, daß am 13. Dezember
1824 die Ausbildung der Kriegsreserve-Rekruten auf 6 Wochen verlängert
wurde und statt bei den Landwehrstämmen bei den Linienregimentern
zugleich mit dem gewöhnlichen jährlichen Ersatz erfolgen
sollte. Jedes Bataillon stellte deren 50 ein, so daß jährlich 174 Mann,
darunter 50 vormalige Kriegsreserve-Rekruten, ausschieden. Gleichwohl
mußte man im Mobilmachungsfall zur Ergänzung der Linientruppen
noch in die Landwehr hineingreifen, was der Mobilmachungsplan
von 1831 ausdrücklich vorsah. Der König war nach ungünstigen
Eindrücken, die er besonders bei den Manövern am Rhein 1819
erhalten hatte, mit der ganzen Landwehreinrichtung unzufrieden
und trug sich eine Zeit lang mit dem Gedanken, sie abzuschaffen ).
Prinz August von Preußen schlug damals die Rückkehr zu dem alten
Beurlaubungssystem vor, unter Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht
und der dreijährigen Dienstzeit. Die Landwehr sollte zum
Beurlaubtenstande des stehenden Heeres werden. Die Zahl der
Linienregimenter wünschte er zu verdoppeln, ihre Stärke der Kosten
halber im Frieden auf die Hälfte der Kriegsstärke zu vermindern, die
257) Militärische Schriften Kaiser Wilhelms d. Gr., Bd. 2, S. 450—457.