Full text : Geschichte der königlich Preußischen Armee. Band IV. (4)

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ihre  Stelle  traten  Wehrmänner,  die  zum  Teil  garnicht  durch  die
Schule  des  stehenden  Heeres  gegangen  waren,  und  auch  bei  den
gedienten  Leuten  mußte  erst  die  Erfahrung  lehren,  ob  diese  kurze
Schule  bis  in  die  Landwehrjahre  vorhalten  würde.  Zur  Erreichung
dieses  Zieles  hatte  Boyen  eine  dreijährige  Dienstzeit  bei  der  Fahne
für  notwendig  erachtet,  bald  aber  entfernte  man  sich  von  diesem
Grundsatz.  Da  zufolge  A.  K.  O.  vom  6.  August  1820  bei  der  Linien—
infanterie  der  Ersatz  für  den  im  Herbst  ausscheidenden  Jahrgang
erst  zum  1.  April  eingestellt  wurde,  sank  die  wirkliche  Dienstdauer
auf  2½  Jahre,  durch  Winterbeurlaubungen  im  zweiten  Dienstjahre
für  einen  Teil  sogar  auf  2  Jahre.  Die  fünf  Jahrgänge  der  Linie
und  ihrer  Kriegsreserve  genügten  nicht  zur  Erreichung  der  planmäßigen
  Kriegsstärke,  und  dieses  Mißverhältnis  übertrug  sich  in
verstärktem  Maße  auf  die  Landwehr.  Der  in  den  älteren  Jahresklassen
  sich  steigernde  natürliche  Abgang  durch  Tod,  Invalidität,
Auswanderung,  Reklamation,  Weiterdienen  auf  Kapitulation  usw.
bewirkte,  daß  die  7  Jahrgänge  des  1.  Aufgebots  ebenfalls  nicht  zur
Erreichung  der  Kriegsstärke  genügten.

Zur  Füllung  der  Lücken  sollte  jedes  Landwehrbataillon  laut
A.  K.  O.  vom  2.  April  1819  jährlich  100  Landwehr-Rekruten  zu  vierwöchiger
  Ausbildung  im  Anschluß  an  die  zufolge  A.K.  O.  vom
7.  März  1818  nur  noch  14  Tage  dauernden  Landwehrübungen  einziehen,
  außerdem  laut  A.K.O.  vom  29.  Januar  1821  100  Kriegsreserve-Rekruten
  zur  Deckung  des  Fehlbetrages  bei  der  Linie  auf
gleichfalls  vier  Wochen,  wozu  Offiziere  und  Unteroffiziere  der  Infanterie
  kommandiert  wurden.  Die  überaus  mangelhaften  Ergebnisse
  dieser  Ausbildungsart  hatten  zur  Folge,  daß  am  13.  Dezember
1824  die  Ausbildung  der  Kriegsreserve-Rekruten  auf  6  Wochen  verlängert
  wurde  und  statt  bei  den  Landwehrstämmen  bei  den  Linienregimentern
  zugleich  mit  dem  gewöhnlichen  jährlichen  Ersatz  erfolgen
sollte.  Jedes  Bataillon  stellte  deren  50  ein,  so  daß  jährlich  174  Mann,
darunter  50  vormalige  Kriegsreserve-Rekruten,  ausschieden.  Gleichwohl
  mußte  man  im  Mobilmachungsfall  zur  Ergänzung  der  Linientruppen
  noch  in  die  Landwehr  hineingreifen,  was  der  Mobilmachungsplan
  von  1831  ausdrücklich  vorsah.  Der  König  war  nach  ungünstigen
Eindrücken,  die  er  besonders  bei  den  Manövern  am  Rhein  1819
erhalten  hatte,  mit  der  ganzen  Landwehreinrichtung  unzufrieden
und  trug  sich  eine  Zeit  lang  mit  dem  Gedanken,  sie  abzuschaffen  ).
Prinz  August  von  Preußen  schlug  damals  die  Rückkehr  zu  dem  alten
Beurlaubungssystem  vor,  unter  Beibehaltung  der  allgemeinen  Wehrpflicht
  und  der  dreijährigen  Dienstzeit.  Die  Landwehr  sollte  zum
Beurlaubtenstande  des  stehenden  Heeres  werden.  Die  Zahl  der
Linienregimenter  wünschte  er  zu  verdoppeln,  ihre  Stärke  der  Kosten
halber  im  Frieden  auf  die  Hälfte  der  Kriegsstärke  zu  vermindern,  die

257)  Militärische  Schriften  Kaiser  Wilhelms  d.  Gr.,  Bd.  2,  S.  450—457.