Volltext : Die Gewerbefreiheit für Bayern.

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nationale  Selbstständigkeit  und  Vorzüge  in  der  Concurrenz  mit  dem
Auslande  zu  gewinnen  vermag,  bilden  die  charakteristischen  Zuͤge  des
Gesetzentwurfs,  welcher  keine  volle  und  unbeschränkte,  sondern  n#m
eine  größere  geregelte  Gewerbefreiheit  für  den  Augenblick  erzielt."

Das  war  die  Ansicht  der  Regierung  vom  Jahre  1825.  Sie
glaubte  damals  nur  eine  größere  geregelte  Gewerbefreiheit  gestatten
zu  dürfen.  Allein  welche  großartigen  Fortschritte  hat  das  Gewerbewesen
  allenthalben  seit  den  vergangenen  35  Jahren  gemacht!  Zu
welcher  erstaunlichen  Vollkommenheit  ist  die  Industrie  mit  Hilfe  der
Wissenschaft  nun  gelangt!  Die  Zeit  ist  eine  völlig  andere  geworden,
der  selbstschaffende  Volksgeist  will  Luft  und  Licht;  jede  Beschränkung
des  Gewerbewesens  ist  eine  Beschränkung  von  tausend  tüchtigen  Kräften,
  die  dem  Staats=  und  Verkehrsleben  verloren  gehen,  ist  ein  Vergehen
  gegen  die  Gesammtheit.  In  unserer  Zeit,  wo  selbst  ein  unbeschränkter
  Despot  seiner  Nation  die  Hände  für  die  materiellen  Interessen
frei  halten  muß,  wo  sich  Alles  zu  rühren  und  zu  tummeln  hat,  um  in
der  großen  immer  beweglichen  Fluth  des  allgemeinen  Völkerverkehrs
sich  zu  erhalten;  wo  fremde  Nationen,  aller  Grenzschranken  ledig,  sich
zum  freien  Austausch  die  Hände  reichen,  da  ist  es  doch  vollends  lächerlich
  und  bejammernswerth,  wenn  in  einer  deutschen  Residenzstadt,  wo
ein  Fürst  die  Gedanken  pflegt  und  das  materielle  Wohlsein  des  Volkes
zu  fördern  strebt,  Einer  bestraft  wird,  weil  er  „unberechtigt“  einen
Besen  verkauft,  wo  sich  Meister  belauschen,  verrathen  und  lieblose
Streite  führen,  weil  diese  oder  jene  Lappalien  nicht  in  das  enggesteckte
Bereich  seines  Erwerbsbefugnisses  gehören!  —  Ja,  wir  Deutsche,  die
der  Engländer  Robertson  die  „Großhändler  der  Gelehrsamkeit"  nennt,
hinken  mit  unsrem  kleinen  Kram  langweilig  hinterdrein,  füllen  Andern
die  Säckel  und  hadern  über  Theoreme,  die  von  andern  praktischen
Nationen  und  Leuten  schon  längst  verstanden  und  benutzt  werden!  —

Schluß.

Auf  Anordnung  des  königl.  bayerischen  Staatsministeriums  des
Handels  und  der  öffentlichen  Arbeiten  wurden  in  den  verschiedenen
Kreisen  und  Hauptstädten  diesseits  des  Rheins  berathende  Versammlungen
  von  Vertrauensmännern  berufen  zur  Abgabe  ihres  Gutachtens
über  die  Frage:  „ob  die  dermalige  Gewerbegesetzgebung  den  Anforderungen
  der  Gegenwart  entspricht,  oder  ob  eine  Reform  derselben  sich
als  geboten  darstellt,  und  ob  diese  Reform  sich  auf  Revision  des  Ge-