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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XIX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. September 1891. OW 38.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Festsetzung der 3. Militär-Wesen: Erlöschen der Berechtigung einer Lehr-
Binnenlinie im Bezirk des Hauptzollamts Strasburg anstalt zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen-
ri. W.; — Veränderungen in dem Stande oder den Be- schaftliche Befähigung für den einjährig -freiwilligen Mi-
fugnissen der Zuckersteuerstellen Seite 279 litärdinnsttt 281
2. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
vom 1. April bis Ende August 189995 .. 280 Reichsgebiit... .... 281
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Die Binnenlinie im Bezirk des Hauptzollamts zu Strasburg i. Westpr. ist von dem Punkte, wo die
Landstraße zwischen der Unterförsterei Dlugimost und der Mühle Dlugimost von der Branitza geschnitten
wird, bis Gut Guttowo auf die Linie Mühle Dlugimost-Trepki-Samin-Kozienic-Gut Guttowo verlegt
und wie folgt festgesetzt worden:
Die westlich der Stadt Strasburg dem Laufe der Chaussee von Thorn folgende, die Stadt
Strasburg in den Grenzbezirk einschließende Binnenlinie geht von dieser Stadt ab am linken Drewenz-
ufer aufwärts bis zu dem Punkte, wo die Branitza in die Drewenz fällt, folgt dann dem linken Ufer der
Branitza bis zu der im Zuge der Landstraße von Unterförsterei Dlugimost nach Mühle Dlugimost
befindlichen Brücke über die Branitza, geht dann der vorbezeichneten Landstraße folgend und sie in den
Grenzbezirk einschließend über Mühle Dlugimost der Landstraße entlang nach Trepki, diese Orte nebst
Abbauten in den Grenzbezirk einschließend, bis zu dem Punkte, wo dieselbe in die Landstraße von Samin
nach Zembrze mündet, läuft über die letztere Landstraße hinweg, Samin und Abbauten sowie die Straße
in den Grenzbezirk einschließend, der am nördlichen Ausgange von Samin beginnenden nach Kozienic
führenden Landstraße entlang und dieselbe gleichfalls einschließend bis dahin, wo diese in die von
Kl. Lezuo nach Gut Guttowo führende Landstraße mündet, folgt dem Laufe der letzteren, dieselbe und
Gut Guttowo in den Grenzbezirk einschließend, bis zur Einmündung derselben in die von Strasburg
nach Lautenburg führende Chaussee.
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