Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

Anlage.

206  —

Verzeichniß

derjenigen

Waaren,  für  welche  der  Eingangszoll  durch  Einfuhrscheine  beglichen  werden  kann.

Nr.

9da  des  Zolltarifs  .
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Nr.  25  h  des  Zolltarifs
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Erdnüsse  und  frische  Erdmandeln.

Nutzholz  von  Buchsbaum,  Cedern,  Kokos,  Ebenholz,
  Mahagoni.

Früchte  (Südfrüchte).

Gewürze  aller  Art,  nicht  besonders  genannt.

Heringe,  gesalzene.

Kaffee,  roher.

Kakao  in  Bohnen.

Kakaoschalen.

Kaviar  und  Kaviarsurrogate.

Oliven.

frische  und  getrocknete  Schalen  von  Südfrüchten;
unreife  Pomeranzen,  auch  in  Salzwasser  eingelegt;
  Johannisbrot.

Muscheln  oder  Schaalthiere  aus  der  See.

Austern,  Hummern  und  Schildkröten.

Reis,  geschälter  und  ungeschälter.

Thee.

Olivenöl  in  Fässern.

Baumwollensamenöl  in  Fässern.

Fischspeck,  Fischthran.

Petroleum.

mineralische  Schmieröle.