Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

Anhang
Nr.  24  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

Berlin,  Freitag,  den  14.  Juni  1895.

 

 

Militär-Wesen.

 

Gesammtverzeichniß

derjenigen  Lehranstalten,  welche  gemäß  §.  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung
von  Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
berechtigt  sind.

Bemerkungen:

1.  Die  mit  *  bezeichneten  Gymnasien  (A.  a)  und  Progymnasien  (B.  a  und  C.  a)  an  Orten,  an
welchen  sich  keine  der  zur  Ertheilung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse  berechtigten  Anstalten
unter  A.  b.  B.  b  und  c  oder  C.  c  (Real-Gymnasium,  Realschule,  Real-Progymnasium)  mit
obligatorischem  Unterricht  im  Latein  befindet,  sind  besugt,  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  dem
Unterricht  im  Griechischen  dispensirten  Schülern  auszustellen,  wenn  letztere  an  dem  für  jenen
Unterricht  eingeführten  Ersatzunterricht  regelmäßig  theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem
Besuche  der  Sekunda  auf  Grund  besonderer  Prüfung  ein  Zeugniß  über  genügende  Aneignung
des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

2.  Die  mit  einem  †  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein

Uebersicht.

 

Oeffentliche  Lehranstalten.  Seite  Seite
Gymnasien  (A.  a)    190  Progymnasien  (C.  a)  198
Real-Gymnasien  (A.  b)  195  Realschulen  (C.  b)      199
Ober-Realschulen  (A.  c)    196  Real-Progymnasien   (C.  c)  201
Progymnasien  (B.  a)    197   Höhere Bürgerschulen   (C.  d)  202
Realschulen   (B.   b)  197   Andere öffentliche Lehranstalten   (C.   e)  202
Real-Progymnasien   (B.   c)  198   Privat-Lehranstalten    203

 

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