Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll-  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.

Das  Steueramt  II.  zu  Treuenbrietzen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Brandenburg  a/H.
ist  aufgehoben  worden.

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Hauptzollamt  zu  Swinemünde  die  Befugniß  zur  Untersuchung  der  deklarirten  Verschnittweine
  und  -Moste  auf  ihre  Eigenschaft  als  solche,

dem  Steueramt  I.  zu  Hameln  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hildesheim  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  von  Musterpässen  über  Gegenstände  des  freien  Verkehrs,

dem  Steueramt  I.  zu  Northeim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Münden  die  Befugniß  zur
Abfertigung  von  Mühlenfabrikaten,  welche  mit  dem  Anspruch  auf  Ertheilung  von  Einfuhrscheinen  zur
Ausfuhr  angemeldet  werden,

dem  Steueramt  l.  zu  Gelnhausen  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Hanau  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  unbearbeitete,  speziell  revidirte  und  unter  Verschluß  abgelassene
ausländische  Tabackblätter  und

dem  Steueramt  l.  zu  Paderborn  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Lemgo  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  !  über  Waaren  der  Tarifnummern  11 g,  18 f  3.  4,  18  g,  20 c  3,  21 e,
30  und  35 d    1.  2.

Die  Befugniß  des  Steueramts  l.  zu  Cöpenick  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Eberswalde
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  !  über  Thee  (Theestaub,  Theestengel,  Theefegsel),  welcher  für  das
Privatlager  der  Firma  Kunheim  &  Co.  zu  Niederschönweide  eingeht,  sowie  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen
  I  über  Thee  (Theestaub  etc.),  welcher  aus  dem  vorbezeichneten  Lager  wieder  ausgeführt  wird,
ist  zurückgezogen  worden.
  Im  Königreich  Bayern.

Es  ist  ertheilt  worden:

Der  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Oettingen  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Augsburg  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Branntwein-Versendungsscheinen  und  dem  Nebenzollamt  II.  zu  Eslarn
im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Waldsassen  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1  auf
das  Hauptzollamt  Fürth  über  die  von  der  Firma  Schrenk  &  Co.,  Vereinigte  Bayerische  Spiegelglaswerke
  zu  Fürth,  zur  Veredelung  im  Zollinlande  und  Wiederausfuhr  nach  Amerika  aus  Böhmen  eingeführten
  polirten  Spiegelgläser  (Nr.  10 d  2  des  Zolltarifs).

  Das Nebenzollamt zu Tittmoning im Bezirk des Hauptzollamts zu Simbach ist in ein
Nebenzollamt  I.  und  das  Nebenzollamt  l.  zu  Schwarzbach  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Reichenhall
in  ein  Nebenzollamt  ll.  umgewandelt  worden.

Das  Nebenzollamt  I.  Tittmoning  hat  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung
  von  Begleitscheinen  l  und  II,  sowie  die  Befugniß  zur  Abfertigung  des  Waaren-Ein-  und  Ausganges
  im  Eisenbahnverkehr  (§§.  63  und  66- 71  des  Vereins-Zollgesetzes)  und  zur  Abfertigung  der
unter  Eisenbahnwagenverschluß  ankommenden  Begleitscheingüter,  das  Nebenzollamt  ll.  zu  Schwarzbach
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  im  Transitverkehr  mit  den  im
Hauptzollamtsbezirk  Reichenhall  gelegenen  Nebenzollämtern  II.  Melleck  und  Untergemeinde  erhalten.

Im  Königreich  Sachsen.

Dem  Hauptsteueramt  zu  Meißen  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  für  die  Firmen  Johannes
Quaas  in  Meißen  und  Julius  von  Graba  in  Cölln  bei  Meißen  unter  Eisenbahnwagenverschluß  und
Begleitscheinkontrole  aus  England  eingehenden  Weißbleche  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Der  Steuereinnehmerei  zu  Büchenau  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Karlsruhe  (Obereinnehmerei-Bezirk
  Bruchsal)  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I
über  die  aus  bezw.  nach  den  dortigen  Privatlagern  für  unversteuerten  inländischen  Taback  erfolgenden
Tabacksendungen  ertheilt  worden.