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Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Das Steueramt II. zu Treuenbrietzen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Brandenburg a/H.
ist aufgehoben worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Hauptzollamt zu Swinemünde die Befugniß zur Untersuchung der deklarirten Verschnittweine
und -Moste auf ihre Eigenschaft als solche,
dem Steueramt I. zu Hameln im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Befugniß zur
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs,
dem Steueramt I. zu Northeim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur
Abfertigung von Mühlenfabrikaten, welche mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen zur
Ausfuhr angemeldet werden,
dem Steueramt l. zu Gelnhausen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hanau die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über unbearbeitete, speziell revidirte und unter Verschluß abgelassene
ausländische Tabackblätter und
dem Steueramt l. zu Paderborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lemgo die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen ! über Waaren der Tarifnummern 11 g, 18 f 3. 4, 18 g, 20 c 3, 21 e,
30 und 35 d 1. 2.
Die Befugniß des Steueramts l. zu Cöpenick im Bezirk des Hauptsteueramts zu Eberswalde
zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Thee (Theestaub, Theestengel, Theefegsel), welcher für das
Privatlager der Firma Kunheim & Co. zu Niederschönweide eingeht, sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen
I über Thee (Theestaub etc.), welcher aus dem vorbezeichneten Lager wieder ausgeführt wird,
ist zurückgezogen worden.
Im Königreich Bayern.
Es ist ertheilt worden:
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Oettingen im Bezirk des Hauptzollamts zu Augsburg die
Befugniß zur Ausfertigung von Branntwein-Versendungsscheinen und dem Nebenzollamt II. zu Eslarn
im Bezirk des Hauptzollamts zu Waldsassen die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 auf
das Hauptzollamt Fürth über die von der Firma Schrenk & Co., Vereinigte Bayerische Spiegelglaswerke
zu Fürth, zur Veredelung im Zollinlande und Wiederausfuhr nach Amerika aus Böhmen eingeführten
polirten Spiegelgläser (Nr. 10 d 2 des Zolltarifs).
Das Nebenzollamt zu Tittmoning im Bezirk des Hauptzollamts zu Simbach ist in ein
Nebenzollamt I. und das Nebenzollamt l. zu Schwarzbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Reichenhall
in ein Nebenzollamt ll. umgewandelt worden.
Das Nebenzollamt I. Tittmoning hat die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung
von Begleitscheinen l und II, sowie die Befugniß zur Abfertigung des Waaren-Ein- und Ausganges
im Eisenbahnverkehr (§§. 63 und 66- 71 des Vereins-Zollgesetzes) und zur Abfertigung der
unter Eisenbahnwagenverschluß ankommenden Begleitscheingüter, das Nebenzollamt ll. zu Schwarzbach
die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I im Transitverkehr mit den im
Hauptzollamtsbezirk Reichenhall gelegenen Nebenzollämtern II. Melleck und Untergemeinde erhalten.
Im Königreich Sachsen.
Dem Hauptsteueramt zu Meißen ist die Befugniß zur Abfertigung der für die Firmen Johannes
Quaas in Meißen und Julius von Graba in Cölln bei Meißen unter Eisenbahnwagenverschluß und
Begleitscheinkontrole aus England eingehenden Weißbleche ertheilt worden.
Im Großherzogthum Baden.
Der Steuereinnehmerei zu Büchenau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Karlsruhe (Obereinnehmerei-Bezirk
Bruchsal) ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I
über die aus bezw. nach den dortigen Privatlagern für unversteuerten inländischen Taback erfolgenden
Tabacksendungen ertheilt worden.