Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

— 507 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
— —— — — — 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XXIII. Jahrgang. 
Inhalt: 1. Zoll- und Stener-Wesen: Vorschriften für 
die Vergütung der Branntweinsteuern bei der Ausfuhr von 
flüssigen alkoholhaltigen Parfümerien sowie von alkohol- 
haltigen Kopt-, Zahn= und Mundwassern Seite 507 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 
vom 1. April 1895 bis Ende November 1895 521 
  
  
  
3. 
4. 
5. 
Berlin, Freitag, den 20. Dezember 1895. Os 52. 
Militär-Wesen: Festsetzung der für die Naturalverpflegung 
zu vergütenden Beträge für das Jahr 18996. 522 
Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Herausgabe des Hand- 
buchs für das Deutsche Reich für das Jahr 1896. 522 
Ponzei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Reichsgeetektt::: • 522 
1. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage den folgenden Beschluß gefaßt: 
1. Vom 1. Januar 1896 ab wird bei der Ausfuhr von flüssigen, alkoholhaltigen Parfümerien 
sowie von alkoholhaltigen Kopf-, Zahn= und Mundwassern Vergütung der Branntwein- 
steuern nach Maßgabe der anliegenden Vorschriften gewährt. 
2. Von demselben Zeitpunkte ab finden auf den Verkehr mit den vorbezeichneten Waaren 
zwischen der Branntweinsteuergemeinschaft und dem Großherzogthum Luxemburg die 
Bestimmungen des zwischen der Königlich preußischen und der Großherzoglich luxemburgischen 
Regierung getroffenen Abkommens vom 
Berlin, den 19. Dezember 1895. 
31. 
14. 
  
März 
April 1858 Anwendung. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
50
	        
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