Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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Muster  1  Einzusenden

der  Nachweisungen  über  Branntweinbesteuerung.  von  den  Direktiovbehörden  an  das  Kaiserliche  Statistische
Amt  bis  zum  10.  jedes  Monats.

Nachweisung

 

 

 

 

über
die  Branntweinerzeugung  und  den  Branntweinverbrauch  sowie  über  den  Bestand  inländischen
  Branntweins  für  den  Monat  18
Menge
1.  2.  8.  4.
des  nach  Ent-  des  zu  des  am  Schlusse  des
Verwaltungs-  des  richtung  der  Ver=  gewerblichen  u.  s.  w.  é!„  boönungemonan.  Be-Bezirk.
  hergestellten  branhsabgaben.  Zwecken  steuerfrei  Reinigungsanstalten  merkungen.
Branntweins.  gesetzten  Brannt-  verabfolgten  Brannt-,  unter  steuerlicher
weins.  weins.  Kontrole  verbliebenen

 

Bestandes.

 

 

Hektoliter  reinen  Alkohols.

 

 

 

 

 

 

An  Verbrauchsabgabe  sind  in  den  Heberegistern  zur  Anschreibung  gekommen:
nach  dem  Satze  von  50  Pf.  für  1  Liter  —
2  -  -  -  70  -  -v"  1  -  .  .  k  .  .  .  .  *  *
zusammen  A.  Pf.
Ab  der  Betrag  der  auf  Branntweinsteuer  aller  Art  in  Anrechnung  genommenen
  Berechtigungsscheine

 

bleibt  Solleinnahhen  A.  Pf.