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Muster 1 Einzusenden
der Nachweisungen über Branntweinbesteuerung. von den Direktiovbehörden an das Kaiserliche Statistische
Amt bis zum 10. jedes Monats.
Nachweisung
über
die Branntweinerzeugung und den Branntweinverbrauch sowie über den Bestand inländischen
Branntweins für den Monat 18
Menge
1. 2. 8. 4.
des nach Ent- des zu des am Schlusse des
Verwaltungs- des richtung der Ver= gewerblichen u. s. w. é!„ boönungemonan. Be-Bezirk.
hergestellten branhsabgaben. Zwecken steuerfrei Reinigungsanstalten merkungen.
Branntweins. gesetzten Brannt- verabfolgten Brannt-, unter steuerlicher
weins. weins. Kontrole verbliebenen
Bestandes.
Hektoliter reinen Alkohols.
An Verbrauchsabgabe sind in den Heberegistern zur Anschreibung gekommen:
nach dem Satze von 50 Pf. für 1 Liter —
2 - - - 70 - -v" 1 - . . k . . . . * *
zusammen A. Pf.
Ab der Betrag der auf Branntweinsteuer aller Art in Anrechnung genommenen
Berechtigungsscheine
bleibt Solleinnahhen A. Pf.