Schulze. 1177
essen, die ganzen Garantien des öffentlichen Lebens, an welche sich auch so
viele Privatinteressen knüpfen, gesichert werden sollen für immer gegen Uebergriffe,
von welchen Seiten sie kommen. Denn, meine Herren, mögen die
Betheiligten im Reichstag sitzen oder im Ministerium, in der Legislative
oder Exekutive, sie verschwinden doch mit ihrer Personlichkeit gegen die Ordnung
solcher großen Interessen. Wir haben die Bestätigung davon aus den
Worten des Herrn Bundeskanzlers mit Genugthuung empfangen, daß er
selbst einer solchen Auffassung fremd ist, weshalb die Herren um so mehr sich
diese Verwahrung hätten ersparen können, — nach meinem Gefühl in ihrem
eigenen Interesse und im Interesse der Sachen, die wir verhandeln. — Ich
meine, wenn wirklich ein Minister, berufen zur Leitung eines konstitutionellen
Staatswesens, in solchem Antrage ein Mißtrauensvotum sehen wollte, dann
würde ich von meinem Standpunkte aus glauben, daß er ein solches verdiene.
Davon kann also gar nicht die Rede sein. Wir wünschen eine große
konstitutionelle Garantie für unser Land durch die Verfassung gesichert, die,
wie die Herren Antragsteller anerkennen, in ungenügender Weise durch den
Amikel 17 der Bundesverfassung gesichert ist. Das ist die Sache, und mit
Vertrauens= und Mißtrauensvoten haben wir in diesem Augenblicke nichts
zu thun. Es ist weiter von der passenden Zeit vielfach bei den Debatten
die Rede gewesen in Bezug auf den gestellten Antrag. Ich freue mich, daß
meine politischen Freunde und ich eine außerordentlich unbefangene Stellung
zu dieser Sache einnehmen. Wir haben unsererseits die passendste Zeit zu
finden geglaubt, diese Dinge in die Verfassung zu bringen, als es sich im
konstituirenden Reichstag darum handelte, die Verfassung zu machen, und
ich denke die jetzige Debatte ergab, daß wenn die Majorität uns damals
schon beigestimmt hätte, das eine passendere Zeit gewesen wäre, wenn man
den Gesichtspunkt im Auge behält, ob man eine Sache durchsetzen kann oder
nicht durchsetzen kann. Im Uebrigen bin ich genöthigt, auf manches aus
den früheren Verhandlungen zurückzukommen, ohne die Absicht zu haben
dieselben irgend wie zu reproduziren. Der Abgeordnete von Blanckenburg
hat sich speziell darauf bezogen, wie der fragliche Punkt damals in den Verhandlungen
von mir und meinen Freunden, nicht von mir allein, betont
worden ist. Er hat gewisse Schrecknisse daraus herzuleiten gesucht, die, wenigstens
wie ich glaube ihn verstanden zu haben, nach der einen Seite hin
gegen den Antrag einnehmen sollen. Er hat deducirt, der Antrag auf Einsetzung
verantwortlicher Bundesminister sei in der Tendenz ich weiß nicht
ob des vollkommenen Einheitsstaates oder des Bundesstaates nach der Reichsverfassung
von Frankfurt von mir vorgeführt worden. Nun, meine Herren,
ich stehe keine Minute an anzuerkennen, daß meine Freunde und ich wohl
gewünscht hätten, daß jene Verfassung überhaupt unserem konstituirenden
Werke zu Grunde gelegt wäre. Aber unrichtig ist nur das Eine, daß wir
damals in dieser Weise plädirt hätten, daß wir diese Verantwonlichkeit von
Ressortministern mit der Einführung der Frankfurter Verfassung verbun-