Metadata : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Schulze.  1177

essen,  die  ganzen  Garantien  des  öffentlichen  Lebens,  an  welche  sich  auch  so
viele  Privatinteressen  knüpfen,  gesichert  werden  sollen  für  immer  gegen  Uebergriffe,
  von  welchen  Seiten  sie  kommen.  Denn,  meine  Herren,  mögen  die
Betheiligten  im  Reichstag  sitzen  oder  im  Ministerium,  in  der  Legislative
oder  Exekutive,  sie  verschwinden  doch  mit  ihrer  Personlichkeit  gegen  die  Ordnung
  solcher  großen  Interessen.  Wir  haben  die  Bestätigung  davon  aus  den
Worten  des  Herrn  Bundeskanzlers  mit  Genugthuung  empfangen,  daß  er
selbst  einer  solchen  Auffassung  fremd  ist,  weshalb  die  Herren  um  so  mehr  sich
diese  Verwahrung  hätten  ersparen  können,  —  nach  meinem  Gefühl  in  ihrem
eigenen  Interesse  und  im  Interesse  der  Sachen,  die  wir  verhandeln.  —  Ich
meine,  wenn  wirklich  ein  Minister,  berufen  zur  Leitung  eines  konstitutionellen
Staatswesens,  in  solchem  Antrage  ein  Mißtrauensvotum  sehen  wollte,  dann
würde  ich  von  meinem  Standpunkte  aus  glauben,  daß  er  ein  solches  verdiene.
  Davon  kann  also  gar  nicht  die  Rede  sein.  Wir  wünschen  eine  große
konstitutionelle  Garantie  für  unser  Land  durch  die  Verfassung  gesichert,  die,
wie  die  Herren  Antragsteller  anerkennen,  in  ungenügender  Weise  durch  den
Amikel  17  der  Bundesverfassung  gesichert  ist.  Das  ist  die  Sache,  und  mit
Vertrauens=  und  Mißtrauensvoten  haben  wir  in  diesem  Augenblicke  nichts
zu  thun.  Es  ist  weiter  von  der  passenden  Zeit  vielfach  bei  den  Debatten
die  Rede  gewesen  in  Bezug  auf  den  gestellten  Antrag.  Ich  freue  mich,  daß
meine  politischen  Freunde  und  ich  eine  außerordentlich  unbefangene  Stellung
zu  dieser  Sache  einnehmen.  Wir  haben  unsererseits  die  passendste  Zeit  zu
finden  geglaubt,  diese  Dinge  in  die  Verfassung  zu  bringen,  als  es  sich  im
konstituirenden  Reichstag  darum  handelte,  die  Verfassung  zu  machen,  und
ich  denke  die  jetzige  Debatte  ergab,  daß  wenn  die  Majorität  uns  damals
schon  beigestimmt  hätte,  das  eine  passendere  Zeit  gewesen  wäre,  wenn  man
den  Gesichtspunkt  im  Auge  behält,  ob  man  eine  Sache  durchsetzen  kann  oder
nicht  durchsetzen  kann.  Im  Uebrigen  bin  ich  genöthigt,  auf  manches  aus
den  früheren  Verhandlungen  zurückzukommen,  ohne  die  Absicht  zu  haben
dieselben  irgend  wie  zu  reproduziren.  Der  Abgeordnete  von  Blanckenburg
hat  sich  speziell  darauf  bezogen,  wie  der  fragliche  Punkt  damals  in  den  Verhandlungen
  von  mir  und  meinen  Freunden,  nicht  von  mir  allein,  betont
worden  ist.  Er  hat  gewisse  Schrecknisse  daraus  herzuleiten  gesucht,  die,  wenigstens
  wie  ich  glaube  ihn  verstanden  zu  haben,  nach  der  einen  Seite  hin
gegen  den  Antrag  einnehmen  sollen.  Er  hat  deducirt,  der  Antrag  auf  Einsetzung
  verantwortlicher  Bundesminister  sei  in  der  Tendenz  ich  weiß  nicht
ob  des  vollkommenen  Einheitsstaates  oder  des  Bundesstaates  nach  der  Reichsverfassung
  von  Frankfurt  von  mir  vorgeführt  worden.  Nun,  meine  Herren,
ich  stehe  keine  Minute  an  anzuerkennen,  daß  meine  Freunde  und  ich  wohl
gewünscht  hätten,  daß  jene  Verfassung  überhaupt  unserem  konstituirenden
Werke  zu  Grunde  gelegt  wäre.  Aber  unrichtig  ist  nur  das  Eine,  daß  wir
damals  in  dieser  Weise  plädirt  hätten,  daß  wir  diese  Verantwonlichkeit  von
Ressortministern  mit  der  Einführung  der  Frankfurter  Verfassung  verbun-