Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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starken  Pfahle.  Von  diesem  Pfahle  springt  die  Grenze  über  den  Hafenschlauch  des  neuen
Fischereihafens  nach  der  Südmole  desselben  und  schneidet  diese  Mole  in  einer  Entfernung
von  ungefähr  165  Meter  von  der  äußersten  Molenspitze.  Der  Lauf  der  Zollgrenze  auf  der
Südmole  wird  durch  ein  eisernes  Zollgitter  mit  Thoren  gesichert  und  am  Ost=  wie  Westende
des  Gitters  mit  einem  Signale  bezeichnet.  Von  dem  Signale  am  Westende  des  Zollgitters
geht  die  Zolllinie  in  gerader  Linie  nach  der  durch  eine  schwimmende  Tonne  mit  Signal  bezeichneten,
  nördlichsten,  bei  tiefster  Ebbe  hervortretenden  Spitze  der  großen  Luneplate  und
behält  von  dort  aus  ihren  bisherigen  Lauf.

2.  Die  gegenwärtige  Zollgrenze  vom  Geestendorfer  Siel  bis  nach  der  östlichen  Ecke  der  Viehhöfe
in  Bremerhaven  bleibt  unverändert  bestehen.

 

3Z.  Marine  und  Schiffahrt.

In  dem  der  Betriebsordnung  für  den  Kaiser  Wilhelm-Kanal  vom  28.  August  1896  (Beilage  zu  Nr.  51
des  Central-Blatts  vom  4.  Dezember  1896)  als  Anlage  1  beigegebenen  Signalverzeichniß  sind  nachträglich
folgende  Druckfehler  festgestellt  worden:

Es  muß  heißen
zu  Signal  32.  Bei  Nacht
statt:  „das  Signal  Nr.  17  u.  18  zu  machen  ist“:
„das  Signal  33  zu  machen  ist“;
zu  Signal  36.  Bei  Tage
statt:  „3  mal  drei  lange  Töne
Pause

Signal:

„drei  lange  Töne
Signal:  —  —  —  “

zu  Signal  37.  Bei  Tage
statt:  „3  mal  drei  kurze  Töne

Pause

—  —  —

Pause

—  —  —

ppae

Signal:

„drei  kurze  Töne
Signal:  —  —  —  .“

 

4.  KonsulateWesen.
Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  José  Augusto  Pinto  Cabral  in  Lagos  (Portugal)  ist  gestorben.

 

Dem  zum  schwedisch  -norwegischen  General  =  Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  ernannten  Herrn
Berndt  Anker  Bödtker  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.