Systematisches Register. XLV
D. Vereinszollgesetz v. Jahre 1869.
. 135. Zolldefraudation. Gehilfe der hãter. 380.
149. Zolldefraudations-Vergehen. 38
E. Gewerbeordnung für das deutsche Reich
vom 21. Juni 1869.
. 33. Gastwirthschaftsbetrieb, — Ermächtigung
erleilgabe von Branntwein. 331. Unbesugter Betrieb von
Gast= und Schankwinhschaften ist eine Zuwiderhandlung gegen
gewerbspolizeiliche Bestimmungen. 382
Dienstmannsgewerbe. 382.
147. Gewerbliche Vergehen im Sinne dieses K. Fälschliche
Geilegung des Titels „Arzt.“ Nichteinhaltung einer wesentlichen
Bedirgung der Genehmigung des Betriebes siner sebril 382, 383.
149. Strasaucreslln bei gewerblichen Reaten. r“*i
9 14. Gewerbebetrieb ohne Anzeige
zur
F. Bayerisches Malzaufschlaggesetz
vom 10. Mai 1868.
Art. 23. Unterlassene Anzeige der Ausstellung von Futterschrotmaschinen.
384.
rt. Haftung des Betriebsberechtigten für seine Dienstboten
rs—“mvart
70. Strafbares Uebermaß. 384.
G. Bayerisches Gesetz vom 28. Mai 4852, die
Benützung des Wassers betr.
1 Abf. 2. Begriff von „anderen polizeilichen Anordrsr
in" Sinne dieses Art. 394.
Ziff. 2. Abänderung einer Ueberfahrtsanstalt. 395.
* „97 Ziff. 5. Veränderung der Eigenschaft des Wassers
auf #1 Art. 395.
H. Bayerisches Gesetz über den Uferschutz und
den Schutz gegen Ueberschwemmungen.
Art. 26 Abs. 2. bBeschäbigung mus ordnungswidrige Benützung
von Uferschutzbauten. niß des Strafrichters
hinsichtlich der Entfernung ertnungewibngh Useranlagen. 396.