Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
  
Du beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. März 1897. SW9. 
  
  
  
  
  
fabrikaten; — Veränderungen in dem Stande oder den 
Inhalt: 1. Zoll= und Stener-Wesen: Beitritt Däne- Befugnissen der Zoll- und Steuerstelen .. Seite 65 
marks, Luxemburgs, Schwedens und Norwegens zu den 2. Militär-Wesen: Abänderung der Landwehr-Bezirks- 
Vereinbarungen über die zollsichere Einrichtung der Eintheilung für das Deutsche Reicg 67 
Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr; — Ab- 3. Konfalat-Wesen- Ernennung; — Entlassung; — Todes- 
ndernn der Bestimmungen über die Zollbehandlung fall; — Einziehung eines Vize-Konsulats 69 
der Verschnitt-Weine und -Moste; — Abänderung der 4. Polizei. Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Anweisung zur zollamtlichen Prüfung von Mühlen- Reichsgebtbttt 69 
1. Zoll- und Steuer---Wesen. 
–— e 
Bekunntmachung. 
Den auf der Berner Konferenz vom 15. Mai 1886 zwischen dem Deutschen Reiche, Frankreich, Italien, 
Oesterreich-Ungarn und der Schweiz getroffenen Vereinbarungen über die zollsichere Einrichtung der Eisen- 
bahnwagen im internationalen Verkehre — vergl. Central-Blatt von 1887 S. 69 ff. — sind mit Zustimmung 
der Vertragsstaaten auch Dänemark, Luxemburg, Schweden und Norwegen beigetreten. 
Berlin, den 28. Februar 1897. 
Der Reichskanzler: 
Fürst zu Hohenlohe. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 11. d. M. beschlossen, 
daß in Ziffer 4 der vom Bundesrath unterm 9. Juli 1894 genehmigten Bestimmungen über 
die Zollbehandlung der Verschnitt-Weine und -Moste (Central-Blatt 1894 S. 328) der vierte 
Satz durch nachstehende Vorschrift ersetzt wird: 
„Derselbe hat jede einzelne Probe für sich zu untersuchen und dabei nach der vom 
Bundesrath in seiner Sitzung vom 11. Juni 1896 festgestellten Anweisung zur chemischen 
Untersuchung des Weines (Central-Blatt 1896 S. 197) zu verfahren.“ 
Berlin, den 24. Februar 1897. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Koerner. 
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