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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Du beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. März 1897. SW9.
fabrikaten; — Veränderungen in dem Stande oder den
Inhalt: 1. Zoll= und Stener-Wesen: Beitritt Däne- Befugnissen der Zoll- und Steuerstelen .. Seite 65
marks, Luxemburgs, Schwedens und Norwegens zu den 2. Militär-Wesen: Abänderung der Landwehr-Bezirks-
Vereinbarungen über die zollsichere Einrichtung der Eintheilung für das Deutsche Reicg 67
Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr; — Ab- 3. Konfalat-Wesen- Ernennung; — Entlassung; — Todes-
ndernn der Bestimmungen über die Zollbehandlung fall; — Einziehung eines Vize-Konsulats 69
der Verschnitt-Weine und -Moste; — Abänderung der 4. Polizei. Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Anweisung zur zollamtlichen Prüfung von Mühlen- Reichsgebtbttt 69
1. Zoll- und Steuer---Wesen.
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Bekunntmachung.
Den auf der Berner Konferenz vom 15. Mai 1886 zwischen dem Deutschen Reiche, Frankreich, Italien,
Oesterreich-Ungarn und der Schweiz getroffenen Vereinbarungen über die zollsichere Einrichtung der Eisen-
bahnwagen im internationalen Verkehre — vergl. Central-Blatt von 1887 S. 69 ff. — sind mit Zustimmung
der Vertragsstaaten auch Dänemark, Luxemburg, Schweden und Norwegen beigetreten.
Berlin, den 28. Februar 1897.
Der Reichskanzler:
Fürst zu Hohenlohe.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 11. d. M. beschlossen,
daß in Ziffer 4 der vom Bundesrath unterm 9. Juli 1894 genehmigten Bestimmungen über
die Zollbehandlung der Verschnitt-Weine und -Moste (Central-Blatt 1894 S. 328) der vierte
Satz durch nachstehende Vorschrift ersetzt wird:
„Derselbe hat jede einzelne Probe für sich zu untersuchen und dabei nach der vom
Bundesrath in seiner Sitzung vom 11. Juni 1896 festgestellten Anweisung zur chemischen
Untersuchung des Weines (Central-Blatt 1896 S. 197) zu verfahren.“
Berlin, den 24. Februar 1897.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Koerner.
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