Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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Im  Königreich  Sachsen.

Dem  Steueramt  zu  Pegau  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Leipzig  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  II  über  unbearbeitete  Tabackblätter  sowie  von  Versendungsscheinen  II  über
inländischen  Taback  und  dem  Untersteueramt  zu  Olbernhau  im  Bezirk  des  Hauptzollamtes  zu  Annaberg
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  Bier  ertheilt  worden.

Im  Großherzogthum  Baden.

Dem  Hauptsteueramt  zu  Lörrach  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  mit  dem  Anspruch  auf
Abgabevergütung  angemeldeten,  im  §  14  der  Bestimmungen  zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  16.  Juni
1895  aufgeführten  Branntweinfabrikate  (zu  vergl.  Central-Blatt,  Jahrgang  1895,  Seite  227)  und  ferner
55  Belugniß  zur  Abfertigung  von  mit  Anspruch  auf  Abgabenvergütung  angemeldeten  Kakaowaaren
ertheilt  worden.

Den  Steuer-Einnehmereien  zu  Orschweier,  Ringsheim  und  Rust  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes
  zu  Lahr  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Versendungsscheinen  I  über  Tabacksendungen
  aus  bezw.  nach  den  dort  befindlichen  Privatlagern  für  unversteuerten  inländischen  Taback

ertheilt  worden.
Im  Großherzogthum  Hessen.

Dem  Steueramt  zu  Lampertheim  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu  Darmstadt  ist  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  unter  Eisenbahnwagenverschluß  und  Begleitschein=  oder  Versendungsschein-Kontrole
eingehendem  Salz  und  Taback  und  der  Ortseinnehmerei  zu  Dieburg  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu
Oßenbach  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Wein  und  Obstwein  beigelegt
  worden.

 

Im  Herzogthum  Braunschweig.
Im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu  Braunschweig  ist  die  Zuckersteuerstelle  Braunschweig  VII
nachdem  der  Betrieb  in  der  Zurckerraffinerie  von  Vibrans  &  Gerloff  endgültig  eingestellt  worden,  aufgehoben

  worden.
Im  Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.

#  Das  Steueramt  zu  Coburg  ist  zur  Untersuchung  von  Verschnitt-Weinen  und  -Mosten  auf  ihre
Eigenschaft  als  solche  ermächtigt  worden.

Im  Herzogthum  Anhalt.
Zu  Großalsleben  im  Bezirk  des  Hauptsteueramtes  zu  Dessau  ist  ein  Steueramt  II.  errichtet  worden.
Dem  Steueramt  I.  zu  Cöthen  im  Bezirk  desselben  Hauptamtes  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz,  welches  für  die  elektrolytische  Sodafabrik  der  Solvay-Werke
in  Osternienburg  eingeht,  ertheilt  worden.

 

 

2.  Militär-Wesen.

——...  —  „

Die  an  die  Stelle  der  Anlage  1  zu  §.  1  der  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  getretene  neue  Landwehr-Bezirkseintheilung
  für  das  Deutsche  Reich  (Anhang  zu  Nr.  13  des  Central-Blatts  von  1895  S.  69ff.)
wird  gemäß  §.  1  Ziffer  6  der  Wehrordnung  an  den  einschlägigen  Stellen  abgeändert  wie  folgt:

 

 

 

 

Infanterie  Brigade Verwaltungs- (bezw. Aushebungsbezirke--  Bundesstaat.
Armeekorps  «  Landwehrbezirke  (bezw.  Aushebungs--)  (Provinz,  bezw.  Regierungs-Brigade
  .  .
bezirke  
Königreich  Preußen.
Kreis  Heydekrug.
1  1  Tilsit  Stadt  Tilsit.  R.-B.  Gumbinnen.
"  «  ·  Landkreis  Tilsit.
Kreis  Memel.  R.B.  Königsberg.

 

 

 

 

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