III. Strafrecht und Strasprozeß. 179
eines. Mitangeschuldigten. X, 353. — Art. 293. Von Schätzungen
in Strafsachen. V, 43. Insonderheit von Werthserhebung
beim Diebstahl. III, 263. — Art. 310, 311. Zur'
Lehre vom Indizienbeweis. V, 22, 38. — Art. 313, 323.
Von Leumundsßzerforschunßen. III, 161. — Art. 352. Urthellsfaßung,
wenn wegen Verbrechens nur eine Vergehensstrafe
erkannt werden kann. IV, 75. — Art. 356. Entbindung von
der Instanz bei mehrern Verdächtigen. VI, 305. — Art. 366.
Rechtsmittel im Laufe des Untersuchungsverfahrens. VIII, 88.
— Art. 368. S. oben zu Art. 98. — Art. 370, 371. Vom
Verzicht auf Rechtsmittel in Strafsachen. II, 135. Rechtsmittel
gegen Entb. v. d. Instanz, blos hinsichtlich der Folgen.
VI. 225. — Art. 372. Fristenberechnung in Strafsachen. VII,
209. — Art. 375. Schärfungs= und Milderungsrecht der
Strafgerichte zweiter Instanz. VII, 285. — Art. 379. Ueber
die Urtheilsvollziehung, wenn der Verurlheilte den ihm auferlegten
Wiverruf hartnäckig verweigert. I, 269. — Art. 385.
Ueber Einführung eines Pönitentlarsystems in den Strafgefängnissen.
V, 105. — Art. 401. Aufforderung zur Bildung
eines Vereins zum. Zweck des-’ künftigen Fortkommens
entlassener Sträflinge. II, 65, 164. Nothwendlg--keit
solcher Vereine. VII, 17, 38. Vgl. auch V, 105. —
Art. 404 ff. Zur Lehre von den Kriminalkosten. I—III) Entwicklung
der Grundsätze, auf welchen die Verbindllchkeit zu
deren Tragung beruht. 1, 271—76, IV) Haften Komplicen
wegen der Prozeßkosten solldarisch: I. 279. V) Tritt diese
Haftung insonderheit bei der Instanzentlaßung ein? I, 283.
WI) Von der Kostentragung im Fall der Lossprechung. I, 284.
VII) Von den Kosten bei Generaluntersuchungen. I, 287.
VIII, 338, Nr. 2, 339, Nr. 3. Verurtheilung in die Kosten
der Gll. und R.Mittel dagegen. VI, 85. VII, 85. Note 5, VIII,
338, Nr. 2 u. S. 339, Nr. 3. Wer trägt die Kosten der Gen.
Unters. wegen Diebstahls, wenn sich erglbt, daß solcher von
Personen begangen wurde, bezüglich welcher die Untersuchun
nur auf ausdr. Antrag (nicht ex oll.) stattfinden soll 2 VIII,
339. Nr. 4. Vorschrift der approximativen Bezeichnung der
Kosten. VII. 81. Bei Verweisung der Sache an die Pollelbehörde
hat das Krim.= oder Clvilstrafgericht über die Koen
der strafrechtlichen Untersuchung zu entscheiden. I, 290.
VII. 180, 188. VIII. 338. Kostenpunkt bei Verweisung der
Sache vom Kriminal= an das Ciwvilstrafgericht. VIII, 337.
VIII) Von den Kosten bei General-Umersuchungen, welche
durch eine Selbstentleibung veranlaßt werden. I, 295. II, 105,
228. IV, 15. IX) Rechtliches Verhältniß wegen der Kosten
in Bezlehung auf den Beschädigten. 1, 303. X) Verhältnisse
wegen der Kosten, wenn statt des zuständigen mittelbaren
Gerichts ein unmittelbares Gericht statt, over des letztern
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