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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
Boizenburger
Nebenbahnen:
a) Darmstädter Dampfstraßen-
bahnen.
b) Mainzer Vorortbahnen.
c) Mannheim- Weinheim Hei-
delberg - Mannheimer Eisen-
bahn (für die hessische Strecke).
d) Reinheim-Reichelsheim.
e) Osthofen-Westhofen.
f) Sprendlingen-Wöllstein.
g) Worms-Offstein.
Weichenwärter, Stations-
wärter, Schaffner.
Subaltern- und Unterbeamte.
Wie zu b.
Stationsaffthenten Sta-
tionsaufseher, Zugführer,
Schaffner, Weichenwärter,
Bahnwärter.
40 Jahre.
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V. Großherzogtlhum Helsen.
Direktion der süddeutschen
Eisenbahngesellschaft zu
Darmstadt.
VI. Großherzogthum meckhlenburg-Schwerin.
Stadt= und Hafen-
bahn.
Subaltern- und Unterbeamte.
37 Jahre.
Vorstand der Bolzenburger
Stadt- und Hafenbahn zu
Boizenburg a. E.
Bel der Besetzung
sind die für den
Staatseisenbahn.
dleuft in dieser
Beziehung, ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte-
lung der Militär-
anwärter be-
stehenden und noch
u erlafsenden
dorschriften zur
Anwendung zu
bringen. Dabei
soll Stellenan-
wärtern hes.
sischer Staats-
angehörigkeit vor
allen übrigen der
Borzug gegeben
werden.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staattdienst in
dieser Beziehung,
insbesondere be-
züglich der Er-
mittelung der Mi-
litäranwärter be-
stehenden und noch
u erlafssenden
Vorschristen in
Anwendung zu
bringen (vergl. das
Publikandum vom
22. September
1882, betreffend
die im Bundes-
rathe vereinbarten
Grundsätze für die
Besetzung der
Subaltern= und
Unterbeamten-
stellen bei den
Reichs= und
Staatsbehörden
mit Militäran.
wãrtern).