198 Die Seffion 1881.
Nun entwickelte sich eine gereizte Diskussion, an der insbesondere
Fürst Bismarck, Baumbach, Lasker, Hänel sich beteiligten.
Es wurde festgestellt, daß Baumbach ein eigenes Fuhrwerk
gar nicht besitzt und nur ein einziges Mal zu einer auswärtigen
Wahlversammlung in demselben Mietswagen gefahren sei.
Fürst Bismarck hatte im Laufe der Diskussion Lasker seinen
verehrten Gegner aus alter Zeit genannt. La #ker berief sich
darauf, daß er viele Jahre hindurch die Politik des Fürsten Bismarck
so unterstützt habe, wie gewiß keiner mit mehr Willen in
diesem Hause — aber allerdings mit der vollen Selbständigkeit
seiner eigenen Meinung.
Darauf erwiderte Fürst Bismarck, er habe Laskers Thätigkeit
von Anfang an als eine gegen seine Thätigkeit gerichtete
empfunden. Der Abgeordnete Lasker habe ihm seine Zustimmung
sachlich immer ziemlich teuer verkauft.
Fürst Bismarck hatte in seiner Rede auch geäußert, daß er
vor Gericht nicht mit vollkommen gleichem Maße gemessen werde,
und zwar aus Gründen politischer Parteiabneigung. Gegen diese
grobe Verdächtigung des Richterstandes legte der nationalliberale
Abgeordnete und Reichsgerichtsrat Dr. Dreyer entschiedene
Verwahrung ein. Fürst Bismarck aber blieb bei seiner Meinung
unter Berufung auf parteiische Behandlung von in Berlin vor
Gericht angestellten Beleidigungs= und Verleumdungsklagen. Diesen
Angriffen gegen den Richterstand ließ Fürst Bismarck am folgenden
Tage noch schärfere Angriffe gegen die Berliner Kommunalverwaltung
folgen.
Die lex diedemann.
Tiedemann hieß der damalige vortragende Rat in der Reichskanzlei,
der nachherige Regierungspräsident in Bromberg von Tiedemann.
Er hatte eine Dienstwohnung in der Nähe des Kanzlerpalais.
Schon 1880 war ein Gesetzentwurf im Reichstage eingebracht
worden, nach welchem bei der Veranlagung zur städtischen
Mietssteuer der Wert der Dienstwohnungen nicht über 10 Prozent
des Diensteinkommens zu berechnen sei. Eine solche Mietssteuer
wurde sonft nur in Berlin erhoben.
Es war offenes Geheimnis, daß dieser Gesetzentwurf der Erregung
des Reichskanzlers darüber entsprungen war, daß man den
Mietswert seiner Dienstwohnung im Palais Radziwil zuerst auf
15 000 Mark und nach einer Reklamation seinerseits auf 20 380 Mark
eingeschätzt hatte und ihn infolgedessen zu einer Mietssteuer von