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2. Zoll-- und Steuer-Wesen.
Verzeichniß
der Zoll= und Steuerstellen, welchen hinsichtlich des Branntweinbegleitscheinverkehrs Ab-
fertigungsbefugnisse beigelegt sind.
(Zu §. 8 Abs. 2 der Branntweinsteuer-Grundbestimmungen.)
I. Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II.
(Bgl. O. §. 2 Abf. 1.)
Im Königreiche Preußen:
Sämmtliche Haupt-Zoll= und Haupt-Steuerämter, Zoll= und Steuer-Abfertigungsstellen, Neben-
Zollämter (1 und II) sowie Steuerämter (1 und I.
Im Königreiche Bayern:
Sämmtliche Haupt-Zollämter mit den ihnen untergebenen ständigen Zollexposituren, sämmtliche
Neben-Zollämter im Innern, Neben-Zollämter I an der Grenze und Aufschlageinnehmereien (einschließlich
des sachsen-weimarischen Malzaufschlagamts Ostheim).
Im Königreiche Sachsen:
Sämmtliche Haupt-Zollämter;
die Zoll= und Steuer-Abfertigungsstellen mit Ausnahme der Zoll-Abferligungsstellen für Postgüter
und der Zollexposituren Buchholz und Markersdorf;
die Steuerämter mit Ausnahme des Steueramts Hof:
die Unter-Steuerämter mit Ausnahme des Unter-Steueramts Gassenreuth;:
sämmtliche Neben-Zollämter I;
die Neben-Zollämter ll:
Jöhstadt, Oberwiesenthal, Reichenau und Steinigtwolmsdorf;
die Steuerrezeptur Schöneck.
Im Königreiche Württemberg:
Sämmtliche Haupl-Zollämter und das Haupt-Steueramt Stuttgart;
sämmtliche Kameralämter;
sämmtliche Zoll-Abfertigungsstellen und Zollämter:
das Neben-Zollamt ! Langenargen.
Im Großherzogthume Baden:
Sämmtliche Haupt-Zoll= und Haupt--Steuerämter;
die Finanzämter mit Ausnahme des Finanzamts Mannheim;:
sämmtliche Zoll-Abfertigungsstellen, Neben = Zollämter (1 und 11l), Zollämter, Unter-Steuerämter
und Steuereinnehmereien.
Im Großherzogthume Hessen:
Sämmtliche Haupt-Steuerämter, Zoll-Abfertigungsstellen und Steuerämter;
das Salzsteueramt Wimpfen;
die Ortseinnehmereien mit Ausnahme der Ortseinnehmereien:
Birkenau, Dieburg, Gorxheim, Hirschhorn, Höchst i. O., Kailbach, Neckarhausen, Neckar-
Steinach, Nierstein, Ober-Ingelheim, Ober= Laudenbach, Reichelsheim, Seligenstadt und
Unter-Absteinach.