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Im Hinweise zu dem Artikel „Eisenabfälle“ sind nach „auch“ die Worte „Eisensand, Stahlspäne
und“ einzuschalten.
Der letzte Absatz der Anmerkung 1b zum Artikel „Eisenwaaren“ erhält am Schlusse nachstehenden
Zusatz:
„Dünne Späne, welche mit einem Hartmeißel durch Handhammerschläge losgelöst werden, brechen
bei nicht schmiedbarem Gusse kurz ab, während sie bei schmiedbarem Gusse sich aufrollen und auf längere
Erstreckung zusammenhängend bleiben. Ein weiteres Merkmal ist der Klang; an einem Faden aufgehangen
und angeschlagen, giebt schmiedbarer Guß einen schön klingenden, Grauguß dagegen einen dumpfen, nicht
lange nachklingenden Ton.“ »
Im Artikel „Gewehrfedern u. s. w.“ sind nach den Worten „auch Theile von solchen“ die Worte
„sowie Schloßkasten und andere für die Schießfertigkeit unentbehrliche Gewehrtheile aus unedlen
Metallen“ einzufügen.
In der Anmerkung zu diesem Artikel und in der Ziffer 4 des Artikel „Gewehrschäfte“ sind
nach „Schlössern“ die Worte „oder in Verbindung mit Schloßkasten oder ähnlichen für die Schieß-
fertigkeit der Gewehre unentbehrlichen Verschlüssen“ einzuschalten.
Nach dem Artikel „Kapseln“ ist solgender neuer Artikel aufzunehmen:
„Kapthee (Buschthee, getrocknete Blätter u. s. w. verschiedener Cyclopiaarten
GQ) (22/ Nr. 5 m. frei“.
Im Artikel „Kautschuckplatten“ ist folgende Bestimmung an die Stelle des dritten und vierten Ab-
satzes zu setzen:
„— aus weichem, auch vulkanisirtem Kautschuck mit ein= oder aufgewalzten Geweben:
1. mit Geweben der Nr. 24 1 oder 22 15/ Nr. 17c. 40 4
2. mit anderen Geweben (wie mit Kautschuck überzogene Gewebe) Nr. 17e. 90 M.
S. dagegen die Anmerkung zu Treibriemen."“
Die Anmerkung zum Artikel „Kränze“ erhält unter Ersetzung des Punktes durch ein Komma
folgenden Zusatz:
vebenso Kränze und Kranzschleisen, welche zur Ausschmückung des Sarges eines im Auslande Verstorbenen
gedient haben und den im Inlande verbliebenen Angehörigen als Andenken übersandt werden."“
Der Artikel „Kratzbürsten“ erhält folgende Fassung:
„Kratzbürsten s. Bürsten und Drahtbürsten."
Der zweite Absatz der Anmerkung 1 zum Artikel „Kupferwaaren“ erhält folgende Fassung:
„Jedoch unlerliegen Gegenstände aus den bezeichneten Legirungen, deren Ornamentirung blos durch
Pressen (Stanzen, Prägen) hergestellt ist, wenn sie als Halbfabrikate erkennbar sind und behufs ihrer Ver-
wendung noch der weiteren Bearbeitung bedürfen, z. B. Rohprägungen für Gürtelschnallen und dergleichen,
zur Versilberung bestimmte u. s. w. (wie bisher).“
Nach dem Arttkel „Liebesäpfel“ ist folgender neue Artikel einzufügen:
„Lignomur, d. i. rohe oder auf der Schauseite weiß gemachte (geschlemmte), in Rollen oder
Platten eingehende gewöhnliche Pappe mit eingepreßten Mußern, zur Verwendung als
Wand= oder Deckenbekleidung (Tapelen) bestimmt, hierzu aber erst nach weiterer Bearbeitung
(Färben, Lackiren und dergleichen) geeignet (wie Papier mit eingepreßten Dessinss
.................................... Nr. 27e. 10 ¾“
Im Hinweis am Schlusse des Artikel „Manillahansgarn“ sind die Worte „Bindfaden und“ zu
streichen.
Der zweite Absatz der Anmerkung a zu 1 im Artikel „Maschinen und Maschinentheile“ erhält unter
Ersetzung des Punktes durch ein Komma folgenden Zusatz:
„desgleichen sich selbst sortbewegende Motoren mit Vorrichtungen zur Beförderung von Personen oder
Waaren (Motorwagen), sofern sie nicht als Fahrräder mit Antriebsmaschinen anzusehen sind.“
Im Hinweis am Schlusse der Anmerkung b zu 1 in demselben Artikel ist nach „Eisenbahnradeisen“
das Wort „Eisenbahnradsätze“ nebst einem Komma einzuschalten.