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— 609 —
Die Ziffer 2 des Artikel „Most“ erhält folgende Fassung:
„2. konzentrirt oder mit Zucker eingekocht (wie Zuckrr) 8600| Nr. 25x. 40 M.
Anmerkung. Als konzentrirt oder mit Zucker eingekocht ist der durch Eindampfen oder Einkochen
eingedickte Weinmost zu behandeln, welcher 60 oder mehr Gewichtsprozente Zucker (Fruchtzucker und Trauben=
zucker zusammen) enthalt.“
Im Eingange der Ziffer 3 desselben Artikel sind die Worte „mit Zucker eingekocht“ nebst dem
Strichpunkte zu streichen.
In der Anmerkung 4 zum Artikel „Oele“ ist nach dem ersten Satze solgende Bestimmung einzufügen:
„Lavatöl und Sulfuröl können auch durch Zusatz von 1 kg Natronlange vom spezifischen Gewicht 1,26
auf brutto 100 kg Oel denaturirt werden.“
In der Ziffer 17b des Artikel „Papier“ sind nach „lackirtes“ die Worte „mit einem dünnen lack-
artigen Ueberzuge von Celluloid und dergleichen versehenes“ nebst einem Komma einzufügen.
Im Hinweis am Schlusse des Artikel „Pappen“ ist nach „Abfälle (Ziffer 16)“ ein Komma und das
Wort „Lignomur“ einzuschalten.
Der erste Absatz der Anmerkung zum Artikel „Preßtalg“ erhält folgende Fassung:
„Als Preßtalg sind die im Wesentlichen in Neutralfetten bestehenden, durch das Auspressen von
lthierischen Feiten in niederer oder höherer Temperatur gewonnenen Preßrückstände von nicht schmalzartiger
Konsistenz anzusehen, welche nicht mehr als ö Prozent freie Fettsäure enthallen. Solche Preßrückstände zeigen
in der Regel einen Erstarrungspunkt über 50° C.“
Nach „Radgestelle“ ist folgender neue Artikel aufzunehmen:
„Radiatoren (Heizkörper für Haus= und Zimmererwärmung) s. Heizungsapparate."“
Dem Artikel „Schleisen“ ist folgender Hinweis beizufügen:
„S. auch die Anmerkung zu Kränze."“
Im Artikel „Siebböden“ ist der fünfte Absatz wie folgt zu fassen:
„— aus Kupfer= oder Messingdraht s. Drahtwaaren."“
Am Schlusse der Anmerkung 1 zum Artikel „Spitzen“ ist folgender Hinweis als fünfter Absatz
einzufügen:
„Wegen der Aeß= oder Luftspitzen s. auch die Anmerkung 1 zu Stickereien.“
Am Schlusse des ersten Absatzes der Anmerkung 1 zum Artikel „Stickereien“ ist solgende Bestimmung
anzufügen:
„Sogenannte Aetzstickereien, auch Aetz= oder Lustspitzen genannt, die durch Besticken eines Grundstoffs
hergestellt und nach der Herstellung der Stickarbeit zum Zwecke der Beseitigung des Stickbodens dem Sengen
oder Aetzen unterworfen worden sind, werden, sofern sie den Charakter von Spitzen und dabei einen wellen-
förmig gestalteten oder ausgezackten Rand besitzen, als Spitzen, anderenfalls aber wie Posamentierwaaren
verzollt. Haben sie eine weitere Bearbeitung im Sinne der Anmerkung 4 zu Kleider und Putzwaaren oder
der Anmerkung 2 zu Spitzen erfahren oder sind sie mit Applilationsarbeit im Sinne der nachstehenden An-
merkung 3 versehen, so werden sie als Putzwaaren behandelt.“
In der Anmerkung zum ersten Absatze des Artikel „Tapeten“ sind in dem am Schlusse befindlichen
Hinweise nach „auch“ die Worte „Lignomur und“ einzufügen.
Im dritten Absatze des Artikel „Thee“ sind nach „Holzthee“ die Worte „Kapthee (Buschthee)“ nebst
einem Strichpunkt einzufügen.
Im zweiten Absatze des Artikel „Wagen u. s. w.“ ist als Ziffer 4 vor dem Hinweise folgende Be-
stimmung einzusügen:
„4. in Verbindung mit Antriebsmaschinen (Motorwagen) Nr. 15b 1. 8 ¾“
In der letzten Vertragsbestimmung unter Ziffer 1a des Artikel „Zeugwaaren“ sind die Kommata,
welche die Worte ve#n#cogeweéte 2z gerahie Jzazigz Maazezerzge, 770cheze ergc.“
einschließen, durch Klammern zu ersetzen.