Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Aenderung 
des statistischen Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter, auf welche die 
Bestimmung im §. 11 Abs. 2 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des 
Waarenverkehrs, Anwendung findet. 
1. Statistisches Waarenverzeichniß. 
Vorbemerkungen. 
In der Vorbemerkung 5 ist zu setzen anstatt „2596“ „259 1“. 
Es ist nachstehende Vorbemerkung 6 einzusügen: 
6. Alle Waaren der elektrotechnischen Judustrie, soweit sie nicht im statistischen Waarenverzeichniß unter 
einer besonderen Nummer namentlich aufgeführt sind, sind bei der Ein= und Ausfuhr auch mit ihrer 
handelsüblichen Benennung anzumelden. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Nummer Nummer 
des Nummer des Nummer 
statistischen Waarengattung. des E Waarenugattung. des 
zollaris. su bollarits 
61a. Elektrizitätssammler (Akkumulatoren) aus schmiedbarem Eisen, aus- 
aus Bleiin Verbindung mitanderen « genommen Antriebsmaschinen und 
Materialien, soweitsie dadurchnicht Theile von solchen . 66 39 
unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen 3d E —: Fahrräder aus schmiedbarem 
61b. Feine Bleiwaaren lackirte, bronzirte, Eisen in Verbindung mit Antriebs- 
vernickelte oder vernirte Blei- maschinen (Motorfahrräder) - 
waaren; Bleiwaaren in Ver— 5 292 .Gold « 
bindung mit anderen Materialien, 292a. Golderze . *r 
. se urch nih unter 292b.] Platinaerze - 
r. 20 des Zolltarifs fallen, mit 347a.Blumen, Blüthen, Blüchenblälterund 
Ausnahme der Elektrizitäts= Knospen zu Bouquets, Kränzen,zur 
sammler Dekoration 2c, frisch . . 9k 
70a. Blei-, Farben-, Pastellstifte, Zeichen- # 
kohle, Zeichenkreide » 5312 347b. IBlätter und Gräser zu Kränzen, 
70b. Graphit in gepreßten und abgepaßten Kouguels, gt Dekoration re., 
kleinen Tafeln oder Blöcken und ränze, frisch 
dergl.: Carbonstifte als Schmier- 83470-Blumen, Blüthen, Blätler, Zluchen- 
mitellrsag. " . blätter, Gräser, Knospen und 
1) 25961.][—: Fahrräder aus schmiedbarem Kräuter zum Gewerbe= und Me- 
Eisen ohne Verbindung mit An- D’ dizinalgebrauche, nicht besonders 
triebsmaschinen; Fahrradtheile genannt, frisch, auch eingesalzen. 
— — — 
  
  
  
4) Fahrräder sind nach Slückzahl und Gewicht nachzuweisen. 
  
  
Siehe auch die Vorbemerkung 5. 
  
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