— 122 —
5. Zoll-- und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Bei dem Nebenzollamt ! zu Goch im Bezirke des Hauptzollamts zu Cleve ist eine öffentliche
Niederlage errichtet worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt ! zu Grünberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Sagan die unbeschränkte
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I, insbesondere auch zur Abfertigung der unter Eisenbahn-
wagenverschluß eingehenden Begleitscheinsendungen,
dem Nebenzollamt I zu Troppau im Bezirke des Hauptzollamts zu Ratibor die Befugniß zur
Abfertigung von Waaren der Nummern 41 45 und 41 dé6 des Zolltarifs zu andern als den höchsten
Zollsätzen dieser Nummern,
dem Hauptsteueramte zu Prenzlau die Besugniß zur Abfertigung von mit Zucker versetzten
Trinkbranntweinen, für welche die Gewährung der Steuervergütung beansprucht wird und deren Alkohol-
gehalt nicht mittelst des Thermoalkoholometers ermittelt werden kann, und
dem Hauptsteueramte zu Neu--Ruppin die Besugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über
die für die Firma C. E. Knöllner daselbst aus dem Ausland eingehenden Weinsendungen.
Im Königreiche Bayern.
Den Aufschlag-Einnehmereien Geiselhöring im Bezirke des Hauptzollamts Landshut, Günsburg
und Neuulm im Bezirke des Hauptzollamts Memmingen, Pasing im Bezirke des Hauptzollamts
München, Gunzenhausen im Bezirke des Hauptzollamts Nürnberg, Vilshofen im Bezirke des Haupt-
zollamts Passau und Ochsenfurt im Bezirke des Hauptzollamts Würzburg ist die Funktion einer
Hebestelle für die Anmeldung der Mälzereifabrikate beigelegt worden, welche von den in den Bezirken
dieser Aufschlag-Einnehmereien belegenen betreffenden Gewerbsanstalten mit dem Anspruch auf Ertheilung
von Einfuhrscheinen ausgeführt werden.
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Nordhalben im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof ist die
Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über Branntwein beigelegt worden.
Im Königreiche Sachsen.
Dem Steueramte zu Frankenberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Chemnitz ist die
unbeschränkte Besugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren und inländisches
Salz beigelegt worden.
Im Königreiche Württemberg.
Das Salzsteueramt zu Wilhelmsglück im Bezirke des Hauptzollamts zu Heilbronn ist auf-
gehoben worden.
Im Großherzogthume Hessen.
Dem Steueramte zu Groß-Gerau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Offenbach ist die
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren und inländisches Salz
ertheilt worden.
Im Gebiete der freien und Hansestadt Hamburg.
Der Zollabfertigungsstelle am Lübecker Bahnhofe des Hauptzollamts Ericus ist die Befugniß
zur Abfertigung von Wollengarn als hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu den
Zollsätzen der Tarifnummer 41 6.2 beigelegt worden.