Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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Muster  J.

Zivilversorgungsschein.

Dem  (Vor=  und  Familienname,  Dienstgrad  und  Truppenteil  usw.)  ist  gegenwärtiger  Zivilversorgungsschein
  nach  einer  aktiven  Militärdienstzeit  von

Jahren  Monaten
erteilt  worden.

Er  ist  auf  Grund  dieses  Scheines  zur  Versorgung  im  Zivildienste  bei  den
Reichsbehörden,  den  Staatsbehörden  aller  Bundesstaaten  und  den
Kommunalbehörden  usw.  des  Bundesstaats,  dessen  Staatsangehörigkeit
  er  seit  2  Jahren  besitzt,

nach  Maßgabe  der  darüber  bestehenden  Bestimmungen  berechtigt.

Der  Inhaber  bezieht  eine  Militärrente  von  Al.  Pf.  monatlich.
N.  N.,  den  nnana  19

(Behörde,  die  über  den  Anspruch  auf  den

(Stempel.)  Zivilversorgungsschein  entschieden  hat.)
Altere:  Jahre.
(Nr.  des  Zivilversorgungsscheins.)  (Unterschrift  des  Militärvorgesetzten.)

(Nr.  der  Rentenliste.)

 

*)  Für  Form  und  Farbe  der  Zivilversorgungsscheine  sind  die  Bestimmungen  der  Fußnote  zu  Anlage  4  der
Anstellungsgrundsätze  maßgebend.