Nach dem Besland
C. Die Art der Bodenbenutzung im gesammten Erhebungsbezirke im Sommer Bemerkungen
wurde ermittelt wie folgt: des Jahres 1900 "
Hektar
6 I. 1 2. 33.
VI. Haus= und Hofräume
VII. Oed= und Unland (einschließlich der reinen Haideländereien
und der weder zum Ackerbaue, noch als Grünland be-
nutzten Moore, sowie der Steinbrüche, Lehm-, Thongruben
und dergleichen, soweit diese nicht bei den Forsten an-
gerechnet sind) . . .
Davon zur Aufforstung geeignei Hektar.
VIII. Wegeland, Friedhöfe, öffentliche Parkanlagen, Gewässer 2c –
Gesammtsläche des Erhebungsbezirkes
Anlage 2.
Anlage 2 zum Beschlusse des Bundesraths vom 7. Juli 1892, betreffs Ermittelung der land-
wirthschaftlichen. Bodenbenutzung, bleibt unverändert bis auf eine Abänderung im §. 4, wo statt Juli:
Juni zzu setzen ist.
Anlage 3.
Gesichtspunkte
für
eine Anleitung zur Ermittelung der Zahl der Obstbäume.
§. 1.
Die Aufnahme bezieht sich auf Aepfel, Birnen, Pflaumen (Zwetschgen) wo sprachgebräuchlich
Pflaumen und Zwetschgen unterschieden werden, auf beide —, Kirschen: Zwergobst= und Spalierobstbäume
sind mitzuzählen.
S. 2.
Es sind nur die auf dauerndem Standorte befindlichen Bäume zu zählen, aso nicht solche, die
noch zum Verpflanzen bestimmt sind. In Baumschulen werden nur die Standbäume (Sortimentsbäume)
mitgezählt.
5. 3. .
Bei dieser Zählung der Obstbäume ist keine Rücksicht auf die Tragfähigkeit zu nehmen.