Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. Februar 1900. No 6. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung — Ermächtigung   in dem Siande oder den Befugnissen der Zoll- und 
zur Vornahme von Civilstandsakten Seite 27 Steuerstellen 30 
2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- 
standsaklen im Schutzgebiete von Deutsch-Ost-Afrika 27 
3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes 
der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der See- 
ämter 31 
5. 
Januar 1900 28    
4. Zoll- und Steuer-Wesen: Ergänzung der Ausfühkungs- 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern dem 
vorschriften zum Reichsstempelgesetze; — Veränderungen Reichsgebiete.  31 
 
1. Konsulat -  Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen ersten Sekretär bei der Kaiser- 
lichen Botschaft in Paris, Legationsrath von Below-Schlatau, zum General-Konsul in Budapest zu 
ernennen geruht. 
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Genua beschäftigten Regierungs-Assessor von dem Knese- 
beck ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Ver- 
tretung des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen 
vorzunehmen und diese Heirathen zu beurkunden. 
 
Den bei dem Kaiserlichen Konsulat in Neapel beschäftigten Vize-Konsul Schlieben ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen 
Konuls bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen und diese Heirathen 
zu beurkunden. 
 
2. Kolonial-Wesen. 
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Deutschen Schutzgebiete (Reichs- 
Gesetzbl. 1888 S. 71) und des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen- 
standes von Reichsangehörigen im Auslande (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 599), ist dem Königlich preußischen 
Gerichts-Assessor Knake in Dar-es-Salaam die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines 
Amtsbezirkes im Schutzgebiete bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen, die nicht Ein- 
geborene sind, vorzunehmen und deren Geburten und Sterbefälle zu beurkunden. 
 
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