Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Bezelchnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich beslimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselbven 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
5. Seehaudlungsinstitut: 
Büreaubeamte, hder Königlichen Leih- 
Büreaudiätare, ämter in Berlin. 
5 a. Preußische Centralgenofssenschaftskasse: 
* Sekretärec, 
Büreaudiälare. 
6. Direktion für die Verwaltung der direkten 
Steuern zu Berlin: 
* Sekretäre, 
Buchhalter., 
Büreaudiätare, 
Kassendiätare. 
7. Einkommensteuer-Beranlagungs-Kommisfoonen 
und Gewerbesteuer-Ausschüsfse: 
* Steuersekretäre, 
Büreaudiätare. 
8. Kreiskasse zu Frankfurt a. M.: 
Buchhalter. 
9. Kreiskassen: 
(Siehe Bemerkungsspalte.) 
10. Verwaltung der indirekten Steuern: 
a) Schiffer, Matrosen und Heizer auf 
Wacht= und Kreuzerschissen sowie 
auf Boolen, Bootsführer: 
b) Grenzaufseher des Grenzbewachungs- 
dienstes; 
c) Grenzaufseher des Zollabfertigungs- 
dienstes und -Steuerausfseher; 
4) Zoll- und Steuereinnehmer I. und 
II. Klasse. Zoll- und Steueramts- 
assistenten; 
Maschinisten und 'Assistenten auf Zoll- 
kreuzern und Wachtschiffen; 
Assistenten bei dem Hauptstempel- 
magazin; 
c) Ober-Kontrole-Assistenten; 
*Hauptzollamis= und Hauptsteueramts- 
assistenten. 
l 
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I 
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mindestens zur Hälsfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
zusammengerechnet 
mindestens zu zwei 
Dritleln. 
zusammengerechnet 
mindestens zu einem 
Drittel. 
eneraldirektion. der See- 
handlungssozietlät in Berlin. 
Präsident der Preußischen 
Centralgenossenschaflskasse. 
Die Regierungen. 
Negierung zu Wiesbaden. 
Provinzlalsteuerdirektionen. 
  
  
  
Zu Zisser 9. Die Siellen 
der Konlglichen Rent- 
meister stnd kür dle 
aus dem Mllirärstande 
hervorgegangenen Be- 
amten, wenn sie die 
erforderliche Befähi- 
gung besitzen, in 
gleicher Welse wie 
für dle aus dem 
Clollstande hervorge. 
gangenen erreichbar.
	        
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