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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
tellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
16.
—X
K C — 02
10.
11.
XII. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Zu streichen:
Die Stelle eincs Flößholzaufsehers.
Die von der Herzog-
lichen Domöanenver=
waltung früher be-
triebene Flöße ist auf.
gehoben worden.
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.
u In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden,
außer der Ministerialabtheilung, wo die aus-
wärtigen Angelegenheiten bearbeitet werden:
Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber.
u In allen Dienstlzweigen und bei allen Behörden:
Kastellane, Boten, Diener, Beidiener.
In der Gendarmerie:
Wachtmeister, Obergendarm, Gendarmen.
Wegewärter.
Im Steueraussichtsdienste:
“ Salinenkontroleure, ** Skeueraufseher,
1) diätarische Sleueraufseher.
Chausseegeldeinnehmer.?
uGefangenmeister, Gefangenwärter.
WGerichtsvollzieher.
Bei den Landräthen:
* Registratoren.)
Bei den Steuerämtern, der Slaatshauplkasse
und den Bezirkskassen:
NKassenschreiber.)
Bei den Gerichten:
** Registratoren,?)
Gerichtsschreibergehülfen.)
.Bei dem Krankenhause in Sondershausen:
** Krankenwärler.
nur zur Hälfle.
nur zur Hälfte.
Das Fürstliche Ministerium
zu Sondershausen.
XXVI. Ellat-Lothringen.
I. Küreau deg Staktthalters.
Kanzleisekretäre,
Kastellan, Kanzleidiener, Portier, Hausdiener.
Statthalter in Elsaß-
Lothringen.
6) Nur durch Aufrücken.
*#) Dle definitloe An-
sftellung setzt den Nach-
weis der Befahtgung
voraus.
1) Es bleibt vorbe-
halten, die Stellen
der Steueraufseher
vorlbergehend (bls
höchstens zu einem
Dritlel) mit ulol-
ranten des höheren
Stenerdienstes zu be-
leben.
2) Soweit die Chaussee-
geldeinnahmen ulcht
verpachtet oder als
Nebengeschaft besorgt
werden.
) Militäranwärter,
welche sich in diesen
Stellen bewähr!
haben, sollen nach ge-
höriger Vorberellung
unter Absehung von
den sonülgen in der
Berordnung vom 27.
Män 1886 gesorder-
ken Bedingungen zum
Nachweis ihrer Oua-
lifkanon für höhere
Stellen zur vorge-
schriebenen Prüsung
zugelassen werden.