Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
  
16. 
—X 
K C — 02 
10. 
11. 
XII. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Zu streichen: 
Die Stelle eincs Flößholzaufsehers. 
Die von der Herzog- 
lichen Domöanenver= 
waltung früher be- 
triebene Flöße ist auf. 
gehoben worden. 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
u In allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, 
außer der Ministerialabtheilung, wo die aus- 
wärtigen Angelegenheiten bearbeitet werden: 
Kanzlisten, Kopisten, Lohnschreiber. 
u In allen Dienstlzweigen und bei allen Behörden: 
Kastellane, Boten, Diener, Beidiener. 
In der Gendarmerie: 
Wachtmeister, Obergendarm, Gendarmen. 
Wegewärter. 
Im Steueraussichtsdienste: 
“ Salinenkontroleure, ** Skeueraufseher, 
1) diätarische Sleueraufseher. 
Chausseegeldeinnehmer.? 
uGefangenmeister, Gefangenwärter. 
WGerichtsvollzieher. 
Bei den Landräthen: 
* Registratoren.) 
Bei den Steuerämtern, der Slaatshauplkasse 
und den Bezirkskassen: 
NKassenschreiber.) 
Bei den Gerichten: 
** Registratoren,?) 
Gerichtsschreibergehülfen.) 
.Bei dem Krankenhause in Sondershausen: 
** Krankenwärler. 
  
nur zur Hälfle. 
nur zur Hälfte. 
Das Fürstliche Ministerium 
zu Sondershausen. 
  
  
XXVI. Ellat-Lothringen. 
I. Küreau deg Staktthalters. 
Kanzleisekretäre, 
Kastellan, Kanzleidiener, Portier, Hausdiener. 
Statthalter in Elsaß- 
Lothringen. 
  
6) Nur durch Aufrücken. 
*#) Dle definitloe An- 
sftellung setzt den Nach- 
weis der Befahtgung 
voraus. 
1) Es bleibt vorbe- 
halten, die Stellen 
der Steueraufseher 
vorlbergehend (bls 
höchstens zu einem 
Dritlel) mit ulol- 
ranten des höheren 
Stenerdienstes zu be- 
leben. 
2) Soweit die Chaussee- 
geldeinnahmen ulcht 
verpachtet oder als 
Nebengeschaft besorgt 
werden. 
) Militäranwärter, 
welche sich in diesen 
Stellen bewähr! 
haben, sollen nach ge- 
höriger Vorberellung 
unter Absehung von 
den sonülgen in der 
Berordnung vom 27. 
Män 1886 gesorder- 
ken Bedingungen zum 
Nachweis ihrer Oua- 
lifkanon für höhere 
Stellen zur vorge- 
schriebenen Prüsung 
zugelassen werden.
	        
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