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Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Sielle des verstorbenen Dr. Alexander
Vurger zu London dem Arzte Dr. Ernst Michels zu London auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehr-
ordnung die Ermächtigung ertheilt worden ist, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1a und b ebendaselbst be-
zeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen
auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Großbritannien haben.
Berlin, den 15. März 1900.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
4. Kon sulat Wesen.
Dem Kaiserlichen Legationssekretär von Pilgrim-Baltazzi in Tanger ist auf Grund des 6. 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit F§. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das
Sultanat Marocco die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Abwesenheit oder Verhinderung des
Kaiserlichen Gesandten in Tanger bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Alexandrien beschäftigten Regierungs-Assessor Hellwig ist auf
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Fe-
bruar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Abwesen-
heit oder der Verhinderung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzu-
nehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Düsseldorf ernannten Herrn Peter Lieber
ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
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Dem zum Vize= und Deputy-Konful der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen ernannten Herrn
John N. Rittershaus ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
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