Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Für einzelne Brennereien mit umfangreichem Betrieb ist der Probenehmer mit einem zweiten 
Probensammler versehen. 
§. 51. 
Die Bewegung der Trommel wird durch einen auf ihrer Achse befindlichen Trieb auf das 
Zählwerk V (Abbildung 8a) übertragen. Das Zählwerk enthält vier Zählscheiben, im Uebrigen ist 
es ebenso eingerichtet wie das Branntweinzählwerk des Alkoholmessers (§. 29). Für die Ablesung 
der Zählscheiben gelten die für das Branntweinzählwerk des Alkoholmessers gegebenen Anwei- 
sungen. 
8. 52. 
Der Probenehmer wird vnn der Umschlußkappe 7 umgeben, die mit dem Troge 0 durch die 
Bolzen 201 und 21#02 verbunden wird und zur Ablesung des Zählwerks einen mit Glas gedeckten 
Ausschnitt enthält. ssisx 6 
Der Fuß F des Gestells steht auf dem schmiedeeisernen Untersatz J, auf dem zugleich der 
Zinksturz 2 ruht. Die langen Bolzen ## und 22 verbinden den Zinksturz mit dem Untersatze. 
enthält einen vergitterten Ausschnitt, der unmittelbar vor dem Glaseinsatze der Kappe „# liegt. 
Das Gestell F wird auf dem Untersatz UT durch die vier Bolzen 1, 2, 3, 4 gehallen, die 
durch F in den Unterbau reichen. Im Troge ist ein Ueberlaufrohr V angebracht, das unmittel- 
bar über dem Untersatz endet und die Flüssigkeit, die sich etwa im Troge anstaut, auf den 
Untersatz leitet. 
§. 53. 4 
Staut sich die Flüssigkeit in dem Troge in dem Maße an, daß sie durch das Ueberlaufrohr 
nicht vollständig abfließt, so kann sie in den Probensammler eintreten und dadurch die Stärke der 
darin vorhandenen Probe verändern. Um einen solchen Fall zur Kenntniß der Steuerbehörde zu 
bringen, ist an der Innenwand des Troges ein Blechkästchen F angebracht. Dieses hat in seinem 
Klappdeckel eine Oeffnung, die etwas höher liegt als die Mündung des Ueberlaufrohrs, aber etwas 
tieser als der Rand des Probensammlers, so daß die Flüssigkeit, ehe sie in letzteren treten kann, 
zunächst das Ueberlaufkästchen füllen muß. 
§. 54. 
Filter und Vorlage sind ebenso eingerichtet wie beim Alkoholmesser (§. 34). 
§. 55. 
Nach Ausführung der amtlichen Prüfung (§. 3) wird der Probenehmer vom Verfertiger unter 
Aussicht von Beamten der Normal-Aichungs-Kommission zur Versendung vorbereitet. Hierzu wird 
auf die beiden Achslager der Trommel, ohne daß die Trommel abgenommen wird, je ein schmales 
Blechplättchen durch zwei Schrauben befestigt; die beiden Plättchen drücken mit einer Unterlage von 
Pappe auf die Achse und verhindern dadurch die Bewegung der Trommel. Nachdem sodann das 
Zählwerk aus dem Eingriffe mit dem Triebe an der Trommelachse ausgerückt und die zum Zähl- 
werle gehörige geränderte Schraube an der Schutzkappe des Hahnes (Abbildung 8) festgebunden 
worden ist, wird die Umschlußkappe aufgesetzt und einer der eingeschobenen Bolzen ##1 und 2##2 
durch Beamie der Normal-Aichungs-Kommission verbleit. Der so gesicherte Probenehmer wird auf 
den Untersatz gestellt, mit dem Zinksturz überdeckt und nebst den vier Bolzen in einem Lattenver- 
schlage versandt. Die Vorlage mit dem Filter wird in einer Kiste beigesügt. 
!½m1 S§. 56. 
Für die Wahl des Aufstellungsorks gelten im Allgemeinen die im §F. 37 für den Alkohol- 
messer gegebenen Anweisungen, doch reicht es aus, die Oberkante des Unterbaues nur 35 Centi- 
meter tiefer zu legen als die Unterkante des aus der Vorlage austretenden Zuflußrohrs. Zwischen 
Kühler und Probenehmer ist die Vorlage mit Filter einzuschallen. Der Unterbau erhält eine Länge 
von wenigstens 77 Centimeter (3 Steine) und eine Breite von 64 Centimeter (2½ Steine) und, 
wenn angängig, eine Höhe von wenigstens 45 Centimeter. 
5. Zählwerk. 
6. Umschluß- 
lappe, Zin 
sturz, Unte 
sat. 
7. Ueberlaufkä 
chen. 
8. Filter und 
Vorlage. 
I. Aufstellung. 
1. Versendung 
2. Ort der ?D 
stellung 
Unlterbau.
	        
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