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reinem Branntwein von 21,7 Gewichtsprozent erleidet. Man bestimmt sie in der Weise, daß man mit
dem reinsten Erzeugnisse der Branntwein-Reinigungsanstalten, dem sogenannten neutralen Weinsprit, genau
nach den unter 3, b und c gegebenen Vorschriften verfährt und die Raummenge des Chloroforms nach
dem Schütteln seststellt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Versuchs mit reinstem Branntwein
ist der Alkoholgehalt mit größter Genauigkeit auf 24,7 Gewichtsprozent zu bringen und die Ermittelung
der Raummenge des Chloroforms für jeden Schüttelapparat drei= bis fünfmal zu wiederholen.
Dieser Versuch mit reinem Branntwein muß für jedes neue Chloroform und jeden neuen Apparat
wieder angestellt werden; solange dasselbe Chloroform und dieselben Apparate in Anwendung kommen,
ist nur eine Versuchsreihe nöthig. Man mache daher den Vorversuch mit einem Chloroform, von dem
eine größere Menge zur Verfügung steht. Das Chloroform ist vor Licht geschützt, am besten in Flaschen
aus braunem Glase, aufzubewahren.
Ist die Raummenge des Chloroforms nach dem Ausschütteln des zu untersuchenden Branntweins
gleich a Kubikcentimeter, ferner die Raummenge des Chloroforms nach dem Ausschütteln des im Absatz 1
bezeichneten verdünnten Weinsprits gleich b Kubikcentimeter, so ziehe man b von a ab. Je nachdem a—-b
kleiner oder größer ist als 0,15 Kubikcentimeter, enthält der Branntwein weniger oder es als 1 Gewichts-
prozent Nebenerzeugnisse der Gährung und Destillation auf 100 Gewichtstheile wassersreien Alkohols.
Die Zahl der Gewichtsprozente dieser Nebenerzeugnisse bis zu 5 Prozent erhält man erforderlichen Falles
durch Vervielfältigung des Unterschieds a—-b mit 2,22.=
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