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!I. Anmeldung.
. Der einzelnen
Der Frachtstücke Parfümerien u. s. w. Der Inbalt der Gesammt-
· einzelnen Um.menge der in Bezeichnung
4 inneren Um.schließungen gleicharligen
,. (gegebenen und gleich des Stand-
8 wahre schließungen —— . großen gefäßes, aus
Lau- » enennun utzen er Um- .
gobe *# oholstärte Zahl, Art des Korlons),
fende um . und in enthaltenen einzelnen Anträge.
Nr. der und ç Gemichts- Bezeichnungoder Litern.]Parfümerien Pa
". gewicht nach « nach L000 u. 1 ar u. s. w.
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9 prozenten. erklärung. 6 6
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Begleitschein 7
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bescheinige , daß zur Herstellung der Fabrikate, für welche die Steuerfreiheit beansprucht wird, nur
versteuerter Branntwein verwendet worden ist.
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(Unterschrift des Versenders.)
*) Zu den Spalten 6, 8 und 9. Die Eintragungen müssen den bezüglichen Angaben der Betriebserklärung 6. 61 unter b
und c der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung) entsorechen. Wird der Inhalt der Umschließungen nach Gewicht angegeben, so darf
die Alkoholstärke nur nach Gewichtsprozenten angemeldet werden; erfolgt die Inhaltsangabe nach Litern, so ist die Alkoholstärke nach
Raumprozenten anzumelden.