Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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Betrag
  für  das
Titel.  Ausgabe.  Rechnungsjahr
  1900.
Mark.
(1.)  Uebertrag   …  25  300
b.  Lokalverwaltung.
1  Bezirksamtmann  in  Klein = Popo  mit  3  600  Mark  bis  6  600  Mark  (Kolonialdienst = Zulage
  II  2  des  Tarifs).
1  Lehrer  mit  1 500  Mark  bis  3  300  Mark  (Kolonialdienst = Zulage  III   2  des
Tarifs).
3  Zollamtsassistenten :
sofern  sie  berufsmäßige  Vorbildung  haben,  mit  1  500  Mark  bis  3  300  Mark
(Kolonialdienst- = Zulage  III  2  des  Tarifs);
sofern  es  sich  um  Militäranwärter  handelt,  welche  schon  im  heimischen
Zolldienste  beschäftigt  waren,  mit  1  500  Mark  bis  2  700  Mark  (Kolonialdienst = Zulage
  III  3  des  Tarifs);
ohne  fachmäßige  Vorbildung  (Zollaufseher)  mit  1 000  Mark  bis
1 500  Mark  (Kolonialdienst = Zulage  IV  2  des  Tarifs).
1  Polizeimeister  mit  1  200  Mark  bis  1  800  Mark  (Kolonialdienst = Zulage  IV   2
des  Tarifs).
11  400
Summe  Titel   1  …  36  700
Zu  Titel  1.  Die  derzeitigen  Inhaber  der  Stellen  des  Gouverneurs
und  des  Büreauvorstandes  sind  noch  als  Reichsbeamte  —  nicht  als
Beamte  der  Landesverwaltung  —  anzusehen  und  zu  behandeln.
2.   Kolonialdienst = Zulagen  für  die  Beamten  unter  Titel   1   …      61  800
3.  Schutztruppe   …  32  700
Summe  Titel  1  bis   3  …  131  200
Zu  Titel  1  und  3.  Sämmtliche  Beamte  und  Militärpersonen  haben
freie  Wohnung.
4.  Zu  Pensionen  für  in  den  Ruhestand  und  zu  Wartegeldern  für  in  den  einstweiligen
  Ruhestand  getretene  Landesbeamte  sowie  zur  Versorgung  von  Hinterbliebenen
  verstorbener  Landesbeamten   …          1 359
5.  Zu  Pensionen  und  Pensionserhöhungen  für  Pensionäre  der  Schutztruppe  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  7./18.  Juli  1896  (Reichs = Gesetzbl.  S.  653)  ...  —
Seite   …  132 559

 

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