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3. Post- und Telegraphenwesen.
Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren-Ordnung.
Zu den unterm 26. März 1900 erlassenen Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren-
Ordnung (Centralblatt S. 242) tritt am Schluß von Nr. 19 folgender neue Satz hinzu:
„Er darf sich von Dritten, die seinen Fernsprechanschluß zu Gesprächen benutzen, für welche
Einzelgebühren zu entrichten sind, diese Gebühren erstatten lassen.“
Berlin, den 27. Februar 1903.
In Vertretung des Reichskanzlers:
Kraetke.
4. Finanzwesen.
Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend die Verwaltung des Reichskriegsschatzes, vom
22. Januar 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 9) ist an Stelle des zum Vorsitzenden der Verwaltung des Reichs-
Invalidenfonds berufenen Kaiserlichen Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrats Plath der vortragende
Rat im Reichsschatzamte, Kaiserliche Wirkliche Geheime Ober-Regierungsrat Neumann zum Kurator
des Reichskriegsschatzes bestellt worden.
5. Marine und Schiffahrt.
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Die im Reichsamte des Innern als Anhang zum Internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche
Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1903“ ist im Verlage der Buchhandlung
Georg Reimer in Berlin erschienen. «
Das Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder—
verkäufern zum Preise von 1,20 — für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im
Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 für das Exemplar zu beziehen.