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Centralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
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Zu betiehen durch alle PVostanstalten und Buchhandlungen.
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XXXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Mai 1903. X 23.
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Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung; —. Ermächtigung die Rückvergütung der Brausteuer bei der Ausfuhr von
zur Vornahme von Civilstandsakten; — Entlassung Bier; — Zollbehandlung von Strandgütern 171
Seite 1711 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Zoll= und Stenerwesen: Ergänzung der Vorschriften über Reichsgebiete ....... 172
1. Kon fulatwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm Jaeger zum
Vizekonsul in Lule (Schweden) zu ernennen geruht.
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Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Barcelona beschäftigten Vizekonsul Grafen von der
Schulenburg ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden,
in Vertretung des Kaiserlichen Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bisherigen Kaiserlichen Vizekonsul in Stornoway (Hebriden-Inseln), Murdo Macfarlane, ist
die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienst erteilt worden.
2. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Mai d. J. den nachstehenden Beschluß gefaßt:
In Ergänzung der Vorschriften, betreffend die Rückvergütung der Brausteuer bei der
Ausfuhr von Bier (Beschlüsse vom 5. Juli 1888 — Centralblatt für 1888 S. 720 —, vom
2. Juni 1892 — Centralblatt für 1892 S. 468 — und vom 23. Mai 1901 — Central-=
blatt für 1901 S. 228 —) wird folgendes bestimmt:
Die Vergütung wird auch für solches Bier gewährt, zu dessen Bereitung eine
Mindestmenge von 9 kg Getreideschrot, Reis oder grüne Stärke und im Falle der
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