Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

 

Nr.  15.  99
Angabe,
in  welchem  Umfange  Bezeichnung
die  nicht  ausschließlich  der  Behörden,  an  welche  die
Bezeichnun  g  der  Stellen  vorbehaltenen  Stellen  Bewerbungen  zu  richten  sind,  Bemerkungen

Gehaltsklasse

mit  Militäranwärtern
und  Inhabern  des

Anstellungsscheins
zu  besetzen  sind

wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die
Anstellung  gewünscht  wird

 

3.  Bakteriologische  Untersuchungsanstalten.
Mittlere  und  Kanzleibeamte.

Unterbeamte.

*  Präparatoren,
Diener.

V.  Volizeiverwaltung.
1.  Gendarmerie.

Unterbeamte.

Gendarmen½),
Bote  und  Diener  beim  Korpskommando,
Diener  bei  den  Gendarmerieabteilungen.

2.  Arbeitshäuser  und  Staatserziehungsanstalten.


Mittlere  und  Kanzleibeamte.

WBuchhalter,

(Baupaliere,

*Hausverwalter,

Kanzlei=  und  Rechnungs-Assistenten.

Unterbeamte.

Maschinisten,
Küchenmeister,
Waschmeister,
*Oberkrankenwärter,
*Oberaufseher,
*  Werkaufseher,
"*Küchenaufseher,
Waschaufseher,
*Gartenaufseher,
Ausseher,
Ständige  Hilfsaufseher.

 

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28

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28

 

zur  Hälfte.
zu  einem  Dritteil.

zur  Hälfte.

Staateministerium  des
Innern.

Gend.-Korps-Kommando.



Regierungen,  Kammern
des  Innern.

 

 

 

1)  Die  Gendarmen
haben  in  den  Stellen
der  Wachimeister,  Oberwachtmeister,
  Stabsoberwachtmeister
  und  des
Rendanten  Aufrückungssiellen

  (K.  V.  vom
21.  XII.  OS  —  (GBl.
E.  1185  §  15).

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