Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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Mitverwendung höher als mit 4 Mark für den Doppelzentner besteuerter Malz- 
surrogate mindestens eine dem Steuerwerte von 36 Pfennig entsprechende Menge von 
Braustoffen auf jedes Hektoliter erzeugten Bieres verbraucht worden ist. 
6“ Für Bier von dieser Zubereitung beträgt die Vergütung 36 Pfennig für das 
Hektoliter. — 
Brauereien, welche sowohl dieses leichte Bier, als auch gehaltreichere Biere der 
im 81 der gedachten Vorschriften oder der in den Beschlüssen vom 2. Juni 1892 und 
vom 23. Mai 1801 bezeichneten Art ausführen, wird die Vergütung nur nach dem 
niedrigsten Satze von 36 Pfennig gewährt. 
Berlin, den 20. Mai 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. Mai d. J. beschlossen: 
1. 
Strandgüter (beschädigte und unbeschädigte), im Grenzbezirke gefundene Gegenstände, 
Niederlagegüter, deren Eigentümer unbekannt ist, und Gegenstände, die im Zollstraf- 
verfahren eingezogen worden sind, können, falls bei dem Verkaufe kein Gebot erfolgt, 
zu dem bestimmungsgemäß der Zuschlag erteilt werden kann (Vereinszollgesetz §§ 82, 
104, 154 und 157 sowie Ziffer 22 und 36 der Anweisung zur Ausführung dieses 
Gesetzes), in derselben oder in einer späteren Verhandlung von neuem in der Weise zum 
Verkaufe gestellt werden, daß sie seitens des Erwerbers unter amtlicher Aufsicht durch 
Zerkleinern oder in sonst geeigneter Weise in eine zollfreie oder mit einem niedrigeren 
Zollsatze belegte Ware umzuwandeln sind, wogegen ein Zoll nicht oder nur nach dem 
niedrigeren Satze zu erheben ist. 
AIn der angegebenen Weise können die bezeichneten Waren auch sofort zum Verkaufe 
gestellt werden, wenn anzunehmen ist, daß ohne dies ein Gebot, dem der Zuschlag 
erteilt werden darf, nicht erfolgen werde. 
  
3. Polizeiwesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimat Grund « Behörde, welche die datum 
2 Ausweisung 
der Bestrafung. Ausweisungs- 
2 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I s. 4. . 6. 
à) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. [Martin Biegon, auch geboren am 11. November 1873 angeb-swiederholter versuch-Königlich Preußischer 21. März d. J. 
Urban genannt, lich zu Bielitz, Osterreichisch-Schlesien) ter schwerer Dieb= Regierungspräsident zu 
Arbeiter, ortsangehörig zu Hucisko, Bezirk stahl und falsche Oppeln, 
Zywiec, Galizien, Namensangabe (3 
Jahre Zuchthaus 
und 3 Wochen Haft, 
laut Erkenntnis vom 
- » 15. September 1899), # 
2. Anton Kral, geboren am 16. Oktober 1882 zu Mittel-schwerer Diebstahl pderselbe, 9. April d. J. 
Fleischergeselle, bluncwit, vefirkeschen, Ilterreichilg= (1 Jahr Zuchthaus, 
Schlesien, ortsangehörig ebendaselbst, laut Erkenntnis vom 
21. April 1902), 
  
  
  
 
	        
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