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3. Handels- und Gewerbewesen.
Bekanntmachung,
betreffend die für den Pflanzenverkehr geöffneten ausländischen Zollstellen.
Das unter dem 27. April 1898 (Centralblatt S. 240) veröffentlichte Gesamtverzeichnis der-
jenigen ausländischen Zollstellen, über welche die Einfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen
Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den an der internationalen
Reblauskonvention beteiligten Staaten erfolgen darf, wird unter 1 (Belgien) dahin geändert, daß das
Zollamt in Maeseyck und das Nebenzollamt in Wolberg (Antelbas) hinzutreten.
Berlin, den 6. Jannar 1903.
·· Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Hopf.
4. Zoll- und Stenerwesen.
Dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Königlich Sächsischen Ober-Finanzrat Dr. jur. Haase
in Stettin ist von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen der Titel und Rang eines Geheimen Finanz-
rats verliehen worden.
5. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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Name und Stand * Alter und Heimat Grund Beh me die Datum
. usweisung
der Bestrafung. Ausweisungs-
3 der Ausgewiesenen. in beschlossen hat. beschlussen
S
1. 2. l 3. 4. 5. 6.
des § 39 des Strafgesetzbuchs.
f 1861 zus Hehlerei und Dieb-Königlich Sächsische 113. Oktober
„Ugehörig zu stahl (1 Jahr 1 Mo= Kreishauptmannschaft v.
ckenau, eben= nat Gefängnis, laut Bautzen,
Erkenntnis vom .
a) Auf Grund
1. Franz Nitsche, geboren am 22. Septeh
Tagearbeiter, Aussig, Böhmen, or
« Wölmsdorf, Bezirk Sch
daselbst,
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b) Auf Grund des § 181a in Verbindung mit § 362 des Strafgesetzbuchs.
2
19. November 1901),
2. Arnold Droz (ge-geboren am 19. Juli 1877 zu Renan, Kuppelei, Großherzoglich Badischer]?7. Dezember
nannt Busset), Kanton Bern, Schweiz, ortsange- Landeskommissär zu vr. J.
Emailleur, hörig zu Locle, Kanton Neuenburg, Freiburg i. Br.,
ebendaselöst,