Bundesstaat. .......................·.....·............................... -·..... Muster 21.
erwaltungsbezirsskse n. Ausführungsbestimmungen
Verwaltungsbezirk u
Einreichungstage:
15. Juli,
15. Oktober,
15. Januar,
15. Mai.
Ubersicht
der
Einnahme an Zuckersteuer.
—. ——— —
1. bis Viertel des Rechnungsjahrs 19
—
Auleitung.
1. Die in den Spalten 3 bis 10 anzusetzenden Summen umfassen den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungsjahrs,
also z. B. in der Ubersicht für das 1. bis 3. Vierteljahr die Solleinnahme usw. für April bis einschließlich Dezember.
2. In der Spalte 3 sind die Mengen der nach den Spalten 3 bis 14 der Abfertigungsbücher aus den Zuckerfabriken
entnommenen Zuckererzeugnisse (Rohzucker, Verbrauchszucker und Zuckerabläufe von 70 oder mehr Ouotient) anzu-
geben und darunter die sich aus Spalte 9 der Berechnung (Muster 21 A) ergebenden Rohzuckermengen besonders
anzusetzen; die letzteren sind bei der Berechnung der Vergütungen (Spalte 15 unter a) mit zu berücksichtigen.
3. Zur Solleinnahme (Spalten 4 und 7) für das 4. Viertel jedes Rechnungsjahrs gehören auch diejenigen bis Ende
n fälligen Abgabenbeträge, welche ausnahmsweise erst im Monat April bei den Hebestellen zur Anschreibung
ommen.
4. In der Spalte b sind die in dem abgelaufenen Teile des Rechnungsjahrs gezahlten oder auf zu entrichtende Zucker-
steuer in Anrechnung gekommenen Steuervergütungen für ausgeführte oder niedergelegte zuckerhaltige Waren (8 6
Ziffer 1 des Gesetzes) in Ubereinstimmung mit den Verwaltungsabschlüssen anzugeben.
Fortsetzung auf der vierten Seite des Musters.