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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Unfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
15. Gendarmerie-Korps-Kommando:
Rendant.
16. Allgemein:
Kopisten, Lohnschreiber, Hilfsschreiber,
Aufseher (Magazins-, Haus-, Bau-, Ma-
schinen= und andere Aufseher),
Diener und Boten,
Heizer und Hausknechte,
Pförtner, Türsteher, Wächter und Wärter
(Straßen-, Magazins-, Nacht= und andere
Wächter und Wärter),
Zeichner, Gärtner (Festungsgärtner bei der
Fortifikation Ingolstadt), Küster,
Wasch= und Werkmeister.
Kriegsministerium.
An diejenige Behörde, bei
welcher der Militäran-
wärter in Tätigkeit zu
treten wünscht.
III. Königreich Sachsen.
Die Militäranwärter sind von dem in verschiedenen Prüfungsordnungen für Subalternbeamte erforderlichen Nachweise
einer gewissen höheren Schulbildung befreit und beim Vorhandensein der sonstigen Voraussetzungen auch ohne diesen
Nachweis zu den betreffenden Prüfungen zuzulassen.
I. Cei fämtlichen Berwaltungen.
Expeditionsbeamte, denen lediglich die Besor-
gung des Schreibwerkes und der damit zu-
sammenhängenden Dienstverrichtungen ob-
liegt (Diätisten, Lohnschreiber usw.).
Diener (Bureau-, Kanzlei-, Kassen-, Registratur-,
Archiv= und andere Diener — einschließlich
der Arresthausinspektoren, Wachtmeister,
Oberaufseher, Aufseher, Ministerialfouriere,
Aufwärter, Aktenträger, Aktenhefter, Aus-
läufer, Botenmeister, Boten, Kastellane,
Hausmeister, Hausmänner, Portiers und
Wächter —).
II. Gesamtministerinm.
Hauptstaatsarchid:
Bureauassistent,
* Sekretäre.
abwechselnd.
zur Hälfte.
Wegen der Stellen der Diener
im Bereiche des Justiz-
ministeriums an dieses.
Bezüglich der Diätisten bei
den Kreis= und Amts-
hauptmannschaften, sowie
bei den Expeditionen des
Dresdener Journals, der
Leipziger Zeitung, des
akademischen Rates und
der Landesanstalten: Mi-
nisterium des Innern.
Wegen der Stellen der Diener
im Geschäftsbereiche der
I., II., III. Abteilung des
Ministeriums des Innern
— mit Ausnahme jedoch
derjenigen bei der Polizei-
direktion zu Dresden —
an dieses.
Hcesamtminiferium.
Insoweit diese Stellen
aus Sachausgabenbe-
stritten werden, oder,
insofern dieselben nicht
bei den unter Ziffer 1
bis 15 bezeichneten Be-
hörden, Verwaltungen
u. s. w. bereits beson-
ders aufgeführt sind.
Zu vergleichen die Be-
merkungen bei 1IV
(Ministerium des Kul-
tus und öffentlichen
Unterrichts) 2c und 5.
Der unter die Kate-
gorie der „Diener“
jallende „Schloßauf-
seher“ bei der Al-
brechtsburg zu Meißen
wird vom Jahre 1900
ab als „Schloßver-
walter“ bezeichnet.