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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Die Steuerämter I zu Bublitz im Bezirke des Hauptzollamts zu Kolberg, zu Schlawa im
Bezirke des Hauptsteueramts zu Glogau, zu Schönfließ im Bezirke des Hauptsteueramts zu Frank-
furt a. O., zu Tapiau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Friedland i. Ostpr. sind, und zwar die
letzteren beiden unter Belassung ihrer bisherigen Befugnisse in Steuerämter II umgewandelt worden.
Das Nebenzollamt I zu Rothenbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Kaldenkirchen ist in
ein Nebenzollamt II umgewandelt worden. Von den bisherigen, besonders beigelegten Befugnissen
ist dem Amte nur die Befugnis zur Ausfuhrabfertigung von Getreide gegen Einfuhrschein verblieben.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Düsseldorf sind unter der Bezeichnung „Zollabfertigungs-
stelle K 1 zu Düsseldorf-Oberbilk und Zollabfertigungsstelle K 2 zu Düsseldorf-Lierenfeld" zwei Ab-
fertigungsstellen errichtet worden, welchen in bezug auf Eisen und Eisenwaren der Nr. 6 des Zoll-
tarifs folgende Befugnisse beigelegt worden sind:
1. die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II,
2. sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehre. «
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Sagan ist das Steueramt 1 zu Freystadt i. Schl. nach
Neusalz a. O. verlegt worden. Dem Amte ist auch die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleit-
scheinen I und II jeder Art und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I und II über Petroleum-
aus dem in Neusalz befindlichen Lager der Deutsch-Amerikanischen Petroleumgesellschaft erteilt worden.
Die Zuckerfabrik in Hattersheim, für die das Steueramt I1 in Höchst a. M. als Zuckersteuer-
stelle zuständig war, ist dauernd außer Betrieb gesetzt worden. Das Steueramt I in Höchst a. M. im
Hauptsteueramtsbezirke Biebrich hat dadurch aufgehört, Zuckersteuerstelle zu sein.
Die dem Hauptsteueramte Stettin II. erteilte Berechtigung zur Ermittelung des Quotienten
bei Zuckerabläufen mit weniger als 2 Prozent Invertzucker ist diesem Amte entzogen und dem Haupt-
steueramte Stettin I beigelegt worden. «
Dem Nebenzollamt 1 zu Vaelserquartier im Bezirke des Hauptzollamts zu Aachen ist die
Befugnis zur Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Bier, für welches Steuervergütung
beansprucht wird, beigelegt worden.
Im Königreiche Bayern.
In Geinsheim im Bezirke des Hauptzollamts zu Landau ist eine Übergangsstelle mit der
Befugnis zur Ausfer tigung von Ubergangsscheinen über Wein errichtet worden.
Im Königreiche Sachsen.
Aus Anlaß der Betriebseröffnung auf der Bahnstrecke Sebnitz—Niedereinsiedel—Nixdorf ist
das Nebenzollamt 1 Sebnitz unter der Bezeichnung „Nebenzollamt 1 Sebnitz—Niedereinsiedel“ in das
in Böhmen gelegene neue Bahnhofsgebäude Niedereinsiedel verlegt und in dem bisherigen Nebengoll-
amtsgebäude in Sebnitz ist eine Expositur dieses Nebenzollamts unter der Bezeichnung „Nebenzollamt I
Sebnitz—Niedereinsiedel, Abteilung an der Straße“ errichtet worden. Dem Nebenzollamt 1 Sebnitz—
Niedereinsiedel sind die dem bisherigen Nebenzollamt 1 Sebnitz erteilten Befugnisse beigelegt worden.
Dem Steueramte Großenhain im Bezirke des Hauptzollamts zu Meißen ist die für den Ver-
edelungsverkehr der Firma Josef Haegelen vorm. Alex. Neander in Großenhain erteilte Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I zu Gunsten der Geschäftsnachfolgerin der genannten
Firma, der offenen Handelsgesellschaft Haegelen & Thiel daselbst belassen worden.
Im Großherzogtume Baden.
Deem Nebenzollamte II Untereggingen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stühlingen ist die
Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I der Zollabfertigungsstelle am Bahnhofe Stühlingen
über die zur Durchfuhr mit der Bahn bestimmten Sendungen nach Wunderklingen, Gemeinde Unter-
hallau (Schweiz) beigelegt worden.