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amts zu Brandenburg a. H., zu Widminnen im Bezirke des Hauptzollamts zu Prostken, zu Labiau im
Bezirke des Hauptsteueramts zu Friedland i. Ostpr., zu St. Goarshausen im Bezirke des Hauptsteuer—
amts zu Biebrich sind unter Belassung ihrer bisherigen Abfertigungsbefugnisse in Steuerämter II um-
gewandelt worden.
Die Steuerämter I zu Fiddichow im Bezirke des Hauptsteueramts Stettin l und zu Briesen im
Hauptamtsbezirke zu Straßburg i. Westpr. sind in Steuerämter II umgewandelt worden.
Infolge der Einverleibung der Stadtgemeinde Ruhrort in die Stadtgemeinde Duisburg führt
das im Bezirke des Hauptsteueramts zu Duisburg gelegene Steueramt 1 in Ruhrort fortan die Be-
zeichnung „Steueramt I Duisburg-Ruhrort“.
Dem Hauptzollamte zu Ostrowo sind folgende Befugnisse beigelegt:
1. Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und Erledigung von Zollbegleit-
scheinen II, Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen I und II, Aus-
fertigung von Tabakversendungsscheinen I und II, Erledigung von Salzbegleitscheinen II,
von Tabakversendungsscheinen II und von Zuckerbegleitscheinen II;
2. Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (§ 65 V. Z. G.),
Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§ 96 V.Z.G. und
§ 27 Eisenb. Z.R.), Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleit-
scheingüter einschließlich des so oder in Eisenbahnkesselwagen versendeten Branntweins,
sowie des mit Ubergangsschein eingehenden Bieres; —
3. Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs;
4. Abfertigung von Bier, Branntwein und Tabak, wenn für diese Waren Abgabenvergütung
beansprucht wird;
5. die vollständige Befugnis bezüglich aller übergangsabgabepflichtigen Waren.
Dem Nebenzollamt 1 zu Skalmierzhee sind die folgenden Befugnisse beigelegt:
1. Ausfertigung und Erledigung von Begleit-(Versendungs-scheinen I und Ausfertigung
von Begleit-(Versendungs-scheinen II im Zollverkehr über Branntwein und über Tabak,
Erledigung von Salz= und Zuckerbegleitscheinen !;
sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung;
gilbras w von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein, Einlaß von ausländischem
Fleisch; .
4. Abfertigung und Bescheinigung des Ausgangs von Bier, Branntwein, Salz, Tabak und
von zuckerhaltigen Waren, wenn für diese Waren Abgabenvergütung beansprucht wird;
5. Steuererhebung und Abstempelung von Spielkarten, die von Reisenden oder Schiffern
eingeführt werden;
6. die vollständige Befugnis bezüglich aller übergangsabgabepflichtigen Waren.
Es ist erteilt worden:
dem Steueramte II zu Kevelger die Befugnis zur Abfertigung von Bier, für das Steuer-
vergütung beansprucht werden soll, ·
dem.s?)auptsteueran«1tezuLissadicBefugniszurErledigungVonZollbegleitscheinenIüber
Reisegerät, Kleidungsstücke, Wäsche und dergleichen, das Reisende zu ihrem Gebrauche mit sich führen,
aun über andere Gegenstände der bezeichneten Art, die den genannten Personen vorausgehen oder
nachfolgen,
dem Steueramt I zu Quedlinburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Halberstadt die Be-
fugnis zur Erledigung und Ausfertigung von Begleitscheinen I über im Veredelungsverkehr ein= und
wieder ausgehende Gasbrenner, Regulatoren, Ventile, Hähne und sonstige Dampfkesselarmaturen,
dem Steueramt 1 in Solingen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Düsseldorf die Befugnis
zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter sowie des mit Uber-
gangsschein eingehenden Bieres,
dem Steueramt 1 in Schwiebus im Bezirke des Hauptsteueramts zu Crossen die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über die von den Tuchfabritanten C. H. Rimpler
und Julius Balcke in Schwiebus im Veredelungsverkehre zum Färben nach Böhmen (Reichenberg)
ausgeführten und danach wieder eingeführten reinwollenen Besatztuche,
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