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Tabelle IV.
Bezirke der Oberlandesgerichte.
Termin: 1. Juli 1907. Die Tabelle hat für den Stand vom 1. Dezember 1905 nachzuweisen:
1. die einzelnen Landesteile, welche zu jedem Oberlandesgerichtsbezirke gehören,
2. für den Gesamtbezirk jedes Oberlandesgerichts beziehungsweise für den zum Staate ge-
hörenden Bestandteil desselben die ortsanwesende Bevölkerung in folgender Unterscheidung:
a) männlich b) weiblich c) zusammen
unter 12 Jahre alt — —
12 bis unter 14 Jahre alt – — —
14 bis unter 18 Jahre alt –
18 Jahre und darüber alt — —
Gesamtbevölkerung — — —
darunter aktive Militärpersonen .. —
davon unter 18 Jahre alt.. . . .. —
Die Ubersicht ist nur von denjenigen Staaten aufzustellen, deren Gebiet in mehrere Ober-
landesgerichtsbezirke zerfällt oder zu verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken gehört.
Für die territoriale Gliederung dient die Publikation in Band 71, Neue Folge, der Statistik
des Deutschen Reichs, S. 178, als Muster.
Tabelle V.
Wahlkreise.
Termin: 1. Juli 1907. Die Tabelle hat die Bevölkerung der einzelnen Wahlkreise nach dem
Stande vom 1. Dezember 1905 mit Unterscheidung von Epvangelischen (Protestantischen), Römisch-
Katholischen und der übrigen nachzuweisen.
6 Wo kleinere Verwaltungsbezirke nicht mit ihrem ganzen Gebiete, sondern nur anteilig einem
Wahlkreise zugehören, sind diese Teile unter Angabe ihrer politisch-rechtlichen Eigenschaft (Stadt, Dorf,
Landgemeinde, Flecken usw.) namhaft zu machen. -
Tabelle VI.
Kleinere Verwaltungsbezirke.
Termin: 1. Januar 1807. Die Tabelle ist aufzustellen nach preußischen Kreisen, bayerischen
Bezirksämtern, sächsischen Amtshauptmannschaften, württembergischen Oberämtern und entsprechenden
Bezirken der anderen Staaten (vgl. Band 150 der Statistik des Deutschen Reichs, S. 222ff.).
» Die Kreise usw. sind nach ihrer Zugehörigkeit zu den größeren Verwaltungsbezirken geordnet auf—
zuführen; von jedem ist nachzuweisen die Fläche (in Quadratkilometer auf 2 Dezimalen nach den neusten
Feststellungen; vgl. Tabelle II Ziffer 1) und die ortsanwesende Bevölkerung in folgender Unterscheidung:
a) männlich b) weiblich c) zusammen
unter 12 Jahre at — — —
12 bis unter 14 Jahre alt. — — —
14 bis unter 18 Jahre alt — — —
18 Jahre und darüber alt — — —
Gesamtbevölkerng — — —
darunter aktive Militärpersonen —
davon unter 18 Jahre alt —