Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

Anlage  2.

(Einfuhrscheinordnung  *  20.)

 

Vorzeichnis

derjenigen

Waren,  für  welche  der  Eingangszoll  durch  Einfuhrscheine  beglichen
werden  kann.

Aus  Nr.  61  des  Zolltarifs:  Kaffee,  roher.
Aus  Nr.  239  des  Zolltarifs:  Erdöl  (Petroleum).

—  Kscszt  —