Full text : Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

1024  Schwaben  u.  Nenburg.

Urkundlich  finden  wir  die  Benennung  Lindau  zuerst  bei  Neugart  Nr.
532,  I,  S.  435  zum  Jahre  882,  wo  Cunzo  sein  Besitzthum  in  Tettnang
und  Haßlach  dem  Kloster  St.  Gallen  mit  Ausnahme  zweier  Huben  vermachte,
die  er  ad  Lintonam  wahrscheinlich  zur  Pfarrkirche  daselbst  vergabte.  Im
Jahre  948  brannte  Lindau,  das  damals  jedenfalls  noch  keine  Stadt  war,  ab  und
die  Einwohner  zogen  zum  größern  Theil  nach  dem  nahe  gelegenen  Burgorte
Aeschach.  Nach  Zerstörung  der  Burg  in  den  Investitur-Kriegen  ließen  sie
sich  wieder  auf  ihrer  Bodensee-Insel  Lindau  nieder.  In  einer  Urkunde  vom
Jahr  1368  wird  der  von  den  Gaugrafen  des  Argengaues  verwaltete  Ort
L#ndau  „civitas“  und  1278  „oppidum“  genannt.  An  der  Spitze  der  Gemeinde
  standen  1268  Minister  (Ammann)  und  Consuln  (Bürgermeister).  Im
Jahre  1264  finden  wir  Scultetus  (Schultheiß)  consules  ac  tota  universitas,
auch  hatte  die  Stadt  damals  schon  einen  monetarius  (Münzmeister).

Die  Reichsunmittelbarkeit  der  Stadt  läßt  sich  aber  seit  den  Jahren  1274  und
1275  nachweisen,  wo  König  Rurolf  I.  die  Bürger  (cives  nostros“  unsere  Bürger)
  und  „nostri  fldeles  et  Imperü  cives“  unsere  getreuen  und  des  Reiches
Bürger  nannte.  Sie  erhielten  auch  einen  Ammann,  den  der  jeweilige  Landvogt
  von  Schwaben  einzusetzen  berechtigt  war;  auch  wurden  Bestimmungen
für  den  Bürgermeister,  die  Räthe  und  die  Bürgerschaft  gegeben.

Alle  nachfolgenden  Kaiser  bestätigten  die  Reichsunmittelbarkeit  L#ndaus.
Im  Jahre  1336  löste  die  Stadt  die  Reichsvogtei  mit  dem  Ammannamte  ein.
Kaiser  Karl  IV.  verpfändete  die  Kastenvogtei  daselbst  und  die  über  die  Kellenhöfe
  um  3000  Pfd.  Heller  an  den  Grafen  Ulrich  von  Helfenstein,  der  dieselbe
  1382  an  die  Stadt  Ulm  abtrat.  In  den  Jahren  1394  und  1397  gelangte
  diese  Pfandschaft  von  König  Wenzel  um  300  fl.  an  Marquard  von
Schellenberg,  die  auch  König  Ruprecht  um  weitere  200  fl.  bestätigte.  Im
Jahre  1430  löste  die  Stadt  diese  Pfandschaft  aus,  dem  Könige  Sigismund
hiefür  noch  700  fl.  bezahlend,  und  erhielt  dann  später  von  König  Max.  I.
das  Privilegium  der  Nichtwiederauslösung  (de  non  reluendo).  Nach  einem
Lindauer  Chronikauszug  hat  König  Max  I.  1496  einen  Reichstag  zu  Lindau
gehalten  und  „allhie  die  Reichskammergerichts-Ordnung  zu  Faden  g'’schlagen."
Diese  Kammergerichte  sollten  dem  Unwesen  des  Faustrechtes  ein  Ende  machen,
  dagegen  sträubten  sich  die  Schweizer  und  rüsteten  zum  Widerstand.
Nach  derselben  Chronik  war  Maximilian  1499  wieder  zu  Lindau  —  „erhielt
allhie  die  Nachricht  von  dem  unglücklichen  Treffen  am  Bruderholz;  4000  Schwaben
  waren  von  den  Schweizern  erschlagen  worden;  auf  diese  leidige  Botschaft
  hin  wurden  die  Gemache  der  kaiserlichen  Burg  geschlossen;  am  Abend
that  sich  des  Kaisers  Pfalz  wieder  auf,  er  speiste  im  Freien  und  war  nit
traurig,  kunt  es  wol  an  sich  halten.“"  —

Auch  Lindau  trat  dem  schmalkaldischen  Bunde  bei  und  huldigte  der  Reformation,
  nur  waren  die  Bürger  lange  schwankend,  ja  geriethen  sogar  gegenseitig
  in  Kampf,  ob  sie  sich  an  Luthers  oder  Zwinglis  Lehre  anschließen  soll-