— 464 —
stoffauszugs und der jedesmal frisch zu bereitenden Chromalaun-Jodlösung in Probierröhrchen von
gleicher Weite über einer weißen Unterlage betrachtet. Andere Gerbstoffauszüge geben tiefbraune oder
dunkelrot gefärbte Lösungen.
Ergeben sich bei der Beurteilung der Farbentiefe Zweifel oder ist der verdünnte Gerbstoffauszug
dunkler als die Vergleichsflüssigkeit, so ist die Prüfung nach 2 vorzunehmen.
2. Prüfung durch Ausfärbung auf chromierter Wolle.
Von dem zu untersuchenden Auszuge wird so viel, als 2 g Trockenstoffen entspricht"), in einem
hohen Becherglas in 250 cem Wasser gelöst. In diese, in ein siedendes Wasserbad gestellte Lösung wird
ein Strang von 3·g Wolle gehängt, der um einen auf dem Becherglase liegenden Glasstab geknotet ist,
und darin 4 Stunden lang erhitzt; hierauf läßt man das Becherglas über Nacht stehen. Nach 12 bis
18 Stunden wird die Wolle ausgedrückt und in 150 cem einer auf 70° C. erwärmten 1 v. H. haltenden
wässerigen Kaliumbichromatlösung mit Hilfe eines Glasstabs eine Viertelstunde lang umhergezogen.
Danach wird die Wolle ausgewaschen und getrocknet. Mit Sumach= oder Galläpfelauszug wird in dieser
Weise eine ziemlich helle, grünlichbraune Färbung erzielt, deren richtige Beschaffenheit durch eine ent-
sprechend hergestellte Vergleichsfärbung mit unzweifelhaft echtem Gerbstoffauszuge der gleichen Art und
von annähernd gleichem Gehalt an Trockenstoffen sicherzustellen ist. Die übrigen wichtigeren Gerb-
stoffe liefern bei gleicher Behandlung wesentlich dunklere, reiner braune oder rotbraune Farbentöne.
II. Eichenholzauszüge, Fichtenholzauszüge und Kastanienholzauszüge.
Liegt nach den unter 1 1 und 2 angeführten Prüfungen weder Galläpfel= noch Sumachauszug
vor- so wird reiner Eichenholz= oder Kastanienholzauszug weiter nach den folgenden Vorschriften
erkannt.
1. Verhalten gegen Bromwasser.
Werden 10 cm eines mit der zehnfachen Menge Wasser verdünnten flüssigen oder in der zehn-
fachen Wassermenge gelösten festen Auszugs durch Stehenlassen oder durch Filtrierung über Asbest oder
Glaswolle geklärt und mit der gleichen Menge Bromwasser versetzt, so entsteht kein Niederschlag, wenn
reine Eichenholzauszüge oder reine Kastanienholzauszüge vorliegen.
· 2. Verhalten gegen konzentrierte Schwefelsäure.
Werden etwa 2 g Auszug bei nicht mehr als 100° C. getrocknet und von dem Rückstand etwa
0,05 g mit 5 Tropfen konzentrierter Schwefelsäure in einem Porzellanschälchen vermischt, so entsteht mit
keinen Eichenholt= oder Kastanienholzauszügen eine grünlichbraune, nicht aber eine rotbraune oder purpur-
rote Färbung.
3. Verhalten gegen Zinnchlorür-Salzsäure.
Wird 1 cem eines flüssigen Auszugs oder 1 cem einer Lösung eines festen Auszugs in der
dreifachen Wassermenge mit 10 cem einer Lösung von 50 8 Zinnchlorür in 100 g Salzsäure von der
Dichte 1,19 vermischt, so entsteht bei reinen Eichenholz= oder Kastanienholzauszügen nach einigen Mi-
nuten eine gelbe oder gelbbraune — nicht eine rote oder violette — Färbung.
4. Prüfung durch Ausfärbung auf chromierter Wolle.
Falls die zu 1 bis 3 aufgeführten Prüfungen ein zweifelhaftes Ergebnis haben, so ist nach dem
unter 1 2 beschriebenen Verfahren die Ausfärbung auf Wolle vorzunehmen und die erhaltene Färbung
mit gleichzeitig dargestellten Proben aus reinen Eichenholz= oder Kastanienholzauszügen zu vergleichen.
Es empfiehlt sich, zu dieser Vergleichung auch Ausfärbungen mit Fichtenrindenauszug und Quebracho-
auszug herzustellen.
Schlußbemerkung.
Läßt sich auf Grund der unter 1 und II aufgeführten Prüfungen keine sichere Entscheidung über
die Natur des Gerbstoffauszugs treffen, oder ist die zollbegünstigte Einfuhr eines Gerbstoffauszugs als
Fichtenholzauszug beantragt, so ist eine eingehende Untersuchung durch einen der bestellten Fach-
chemiker vorzunehmen.
*) Diese Menge wird nach dem Ergebnisse der nach 1 à ausgeführten Bestimmung des Trockenstoffgehalts berechnet.
3,9 — 2
1,8
Berlin, Carl Heymanns Verlag. —Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
In dem vorher angeführten Beispiele wären = 1,3 g des Auszugs anzuwenden.