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2. Zoll= und Steuerwesen.
Au Grund des § 51 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen zum Brausteuergesetze vom 3. Juni 1906
ind innerhalb des norddeutschen Brausteuergebiets zur Verwiegung von steuerpflichtigem Malz in
Brauereien folgende Systeme selbsttätiger Verwiegungsvorrichtungen allgemein zugelassen worden:
1. Malzsteuerwage „Chronos“ der Hennefer Maschinenfabrik C. Reuther & Reisert m. b. H.
in Hennef a. d. Sieg,
2. selbsttätige Registrierwage der Maschinen= und Bronzewarenfabrik A.G., L. A. Riedinger in
Augsburg
3. Malzsteuerwage „Libra“ der Fabrik selbsttätiger Registrierwagen G. m. b. H. in Gliesmarode-
Braunschweig.
Berlin, den 27. Dezember 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1906 auf Grund des § 34 Abs. 2 des
Zigarettensteuergesetzes beschlossen:
1. Die Frist für den steuerfreien Verkauf der bei Kleinhändlern von den im Juli d. J. an-
gemeldeten Vorräten an Zigarettenblättchen noch vorhandenen Restbestände wird bis zum
1. März 1907 verlängert und die Erledigung von hierauf gerichteten Anträgen den
Direktivbehörden übertragen.
2. Die Direktivbehörden werden ermächtigt, über etwaige Nichteinhaltung der für die Vorlage
der Gesuche um Fristverlängerung im § 49 der Zigarettensteuer-Ausführungsbestimmungen
festgesetzten Frist hinwegzusehen.
Berlin, den 29. Dezember 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Das Steueramt I in Pelplin im Bezirke des Hauptsteueramts in Pr. Stargardt ist unter
Belassung seiner bisherigen besonderen Abfertigungsbefugnisse in ein Steueramt II umgewandelt worden.
Unter Belassung ihrer bisherigen Abfertigungsbefugnisse sind die Nebenzollämter I in Esens
im Hauptamtsbezirke Emden und in Wyk a. Föhr im Hauptamtsbezirke Tönning in Nebenzollämter II
umgewandelt worden.
Das Nebenzollamt II Pogorzelice im Hauptamtsbezirke Wreschen führt fortan die Bezeichnung
„Nebenzollamt II Neudorf am Berge“.
Im Hauptamtsbezirk Altona-Ottensen ist zu Schulau für die Deutsche Vacuum-Oil-Company,
Aktiengesellschaft, eine ständige Zollabfertigungsstelle errichtet worden, die zur Ausfertigung und Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II befugt ist.
Es ist erteilt worden
dem Steueramt I in Graudenz im Bezirke des Hauptzollamts in Strasburg i. Westpr. die
Befugnis zur Abfertigung von getrockneten Pflaumen, die mit Zollbegleitscheinen I unter Eisenbahn-
wagenverschluß in Graudenz eingehen,