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10. Abfertigung von Getreide, Müllerei- und Mälzerei-Erzeugnissen zur Ausfuhr gegen
Einfuhrscheine,
11. Abfertigung von Waren aller Abgabenzweige, für welche Abgabenvergütung be—
ansprucht wird,
12. Ausfertigung von Eingangspässen über inländische und ausländische Musterstücke,
13. Untersuchungsstelle für ausländisches Fleisch.
In dem Dorfe Hommersum, Bürgermeisterei Asperden, im Hauptzollamtsbezirke Cleve, ist ein
Nebenzollamt II errichtet worden, das die amtliche Bezeichnung „Königlich Preußisches Nebenzollamt II
Hommersum“ führt.
In Schönebeck im Bezirke des Hauptsteueramts II zu Magdeburg ist eine Zollabfertigungs-
stelle an der Elbe errichtet worden, der folgende Befugnisse beigelegt worden sind:
1. zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II, von Salzbegleit-
scheinen ! und II und von Zuckerbegleitscheinen I und II,
2. zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§ 96 V. Z. G.
und § 27 Eisenbahn-Z. R.),
3. zur Abfertigung der im § 11 des Zolltarifgesetzes aufgeführten Waren zur Ausfuhr
gegen Einfuhrschein.
Dem Steueramt I in Schönebeck verbleiben die Befugnisse:
1. zur Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen 1 und II,
2. zur Ausfertigung von Tabakversendungsscheinen 1 und II,
3. zur Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten, bezüglich welcher das gewöhn-
liche Verfahren der Stärkeermittelung (A.O. § 11) anwendbar ist (val. Br. Befr. O. 850),
und von Tabak zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung und
4. zur unbeschränkten Ausfertigung von Übergangsscheinen.
Das Steueramt II in Kraupischken im Hauptzollamtsbezirke Tilsit ist aufgehoben worden;
die Steuerämter 1 in Heinsberg im Hauptzollamtsbezirke Kaldenkirchen, in Garnsee im Haupt-
steueramtsbezirk Elbing, in Gransee im Hauptsteueramtsbezirke Prenzlau, in Quakenbrück im Haupt-
steueramtsbezirk Osnabrück, in Beverstedt im Hauptzollamtsbezirke Geestemünde, sind unter Belassung
ihrer bisherigen Abfertigungsbefugnisse in Steuerämter II umgewandelt worden;
das Steueramt 1 in Massow im Hauptsteueramtsbezirke Stargard i. P. ist in ein Steueramt II
umgewandelt worden;
das Nebenzollamt II in Schwanenhaus im Hauptzollamtsbezirke Kaldenkirchen ist in ein
Nebenzollamt I umgewandelt worden.
Es ist erteilt worden
**½. dem Steueramt 1 in Andernach im Hauptsteueramtsbezirke Coblenz die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen II,
*½ dem Steueramt 1 in Betzdorf im Hauptsteueramtsbezirke Neuwied die Befugnis zur Ab-
sertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß mit Übergangsschein eingehendem Biere,
« demSteueramtlinBitterfeldimHauptsteueramtsbezirkeWittenbergdieBefugniszurEr-
EdlglmgvonZollbegleitscheinenIüberfürdenFabrikbesitzerSchrödterdafelbsteingehendes
Schwerbenzin,
dem Steueramt J in Geldern im Hauptsteueramtsbezirke Wesel die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen 1, Begleitzetteln und Ladungsverzeichnissen, mit denen Pflanzensendungen unter
Eisenbahnwagenverschluß für die Firma Jac. Bertrams Söhne in Geldern eingehen,
dem Steueramt I in Hochheim im Hauptsteueramtsbezirke Biebrich die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über zum vertragsmäßigen Zollsatze von 3 für 1 dz abzulassendes Gasöl,
N.iat dem Steueramt I in Linz a. Rhein im Hauptsteueramtsbezirke Neuwied die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über ausländische Zigaretten, die im Privat-
lagerverkehre der Firma S. Wallach Witwe Söhne in Linz ein= und demnächst wieder ausgehen,