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dem Steueramte II in Tangermünde im Hauptsteueramtsbezirke Stendal die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren, die für die Firmen Zuckerraffinerie Fr. Meyers
Sohn A. G., Fr. Meyers Sohn Konservenfabrik, Tangermünder Schokoladenfabrik G. m. b. H.,
Th. Hemprich und C. F. Nethes Sohn in Tangermünde, sowie für die Firma Bergmann & Weidling
in Stendal eingehen,
dem Steueramt 1 in Trachenberg im Hauptsteueramtsbezirke Breslau II die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über in Eisenbahnkesselwagen eingehendes Gasöl,
dem Steueramt I in Züllichau im Hauptsteueramtsbezirke Crossen a. O. die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I, mit denen vorrevidiertes, zollbegünstigtes Gasöl der Nummer 239
des Zolltarifs in Eisenfässern unter Zollverschluß eingeht.
Königreich Bayern.
Die UÜbergangsstellen Reinheinm und Habkirchen im Hauptzollamtsbezirke Kaiserslautern sind
aufgehoben worden.
Es ist erteilt worden
dem Steueramt 1 Germersheim im Hauptzollamtsbezirke Landau die Befugnis zu Aus= und
Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (§ 65 V.Z.G.) und zur Wiederanlegung des
amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§ 96 V.Z.G. und §.27 Eisenbahn-Z. R.),
der Ubergangsstelle Gersheim im Hauptzollamtsbezirke Kaiserslautern die Befugnis zur Er-
ledigung von Ubergangsscheinen über Bier.
Königreich Sachsen.
Es ist erteilt worden
dem Steueramte Mittweida im Hauptzollamtsbezirke Chemnitz die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen 1 über das von der Mechanischen Kratzenfabrik in Mittweida eingebrachte künstliche
Kratzenleder der Tarifnummer 581 und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über von dieser
Fabrik auszuführende Kratzenbeschläge,
dem Untersteueramte Penig im Hauptzollamtsbezirke Chemnitz die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen l über für die Peniger Maschinenfabrik und Eisengießerei-Aktiengesellschaft in
Penig aus dem Auslande nachgesendetes Werkzeug und Reisegerät der Beamten und Angestellten dieser
Fabrik (§ 6 Ziffer 6 des Zolltarifgesetzes).
Elsaß-Lothringen.
Unter Aufhebung des Nebenzollamts I in Basel sind die nachbezeichneten, dem Hauptzoll-
amte St. Ludwig unterstellten vier Kaiserlich Deutschen (elsaß-lothringischen) Zollabfertigungsstellen mit
den Befugnissen des bisherigen Nebenzollamts I. Klasse zu Basel errichtet worden:
Zollabfertigungsstelle auf dem Personenbahnhofe Schweizerische Bundesbahnen zur Per-
sonen= und Gepäckabfertigung sowie zur Postvorabfertigung;
Zollabfertigungsstelle auf dem Personenbahnhofe Schweizerische Bundesbahnen für den
Eilgutverkehr;
Zollabfertigungsstelle auf dem Güterbahnhofe St. Johann für den Frachtgutverkehr und
Zollabfertigungsstelle auf dem Güterbahnhofe Wolf für den Frachtgutverkehr.
In Truchtersheim im Hauptsteueramtsbezirke Straßburg i. E. ist ein Steueramt II errichtet worden.
Dem Hauptsteueramt in Schlettstadt sind sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Ein-
schränkung beigelegt worden.
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