Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

III. Militärverwaltung. 
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.) 
a. Mittlere Beamte. 
1. Kriegsministerium: 
Kalkulatoren. 
Anmerkung. Jede fünfte Kalkulatorstelle in der 
Naturalkontrolle des Königlich Preußischen 
Kriegsministeriums ist den Gahlmeistern vor- 
behalten. 
Das Königlich Sächsische Kriegsministerinm 
behält sich die Entscheidung über die Besetzung 
der Kalkulatorstellen mit Zahlmeistern von Fall 
zu Fall vor. 
Königlich Württembergischen 
Wegen der 
Militärverwaltung siehe unter b. „Inten- 
danturen“. 
2. Generalstab: 
Bureauvorsteher, 
Rechnungs führer, 
Expedienten und Registratoren. 
3. Generalinspektion des Militärerziehungs- und 
Bildungswesens: 
Sekretär und Registrator, 
Registraturassistent. 
4. Generalmilitärkasse (Kriegszahlamt: 
Rendant, 
Oberbuchhalter, 
Kassiere, 
Buchhalter, 
Geheime Sekretäre. 
Anmerkung. Jede zweite Stelle der Buchhalter und 
Geheimen Sekretäre bei der Generalmilitärkasse 
und dem Königlich Sächsischen Kriegszahlamt 
ist den Zahlmeistern vorbehalten. Beim Königlich 
Württembergischen Kriegszahlamte wird jede 
zweite Stelle der Buchhalter — ausschließlich des 
ersten Buchhalters — den Zahlmeistern vor- 
behalten. 
5. Intendanturen: 
Intendantursekretäre (in der Königlich Württem- 
bergischen Militärverwaltung auch der Kal- 
kulator bei der Naturalkontrolle), soweit sie 
nicht aus Zahlmeistern oder Unterzahlmeistern 
und Zahlmeisteraspiranten ergänzt werden, 
Intendanturregistratoren. 
6. Artillerie-Prüfungskommission: 
Registrator, 
Technischer Inspektor. 
7. PFestungsgefängnisse: 
Rendanten. 
332 
  
8. Garnisonverwaltungen: 
Garnisonverwaltungs-Direktoren und 
inspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Kontrolleure, 
Kaserneninspektoren. 
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und 
Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede 
fünfte Stelle der Kontrolleure den Zahlmeistern 
vorbehalten, desgleichen in der Königlich Württem- 
bergischen Militärverwaltung, jedoch zusammen mit 
den Stellen des Lazarettverwaltungs-Inspektors 
und des Kontrolleurs beim Bekleidungsamte. 
9. Invalidenhäufer: 
Sopvweit die Rendantenstelle nicht 
mit einem verabschiedeten Offi- 
zier besetzt wird, werden beide 
Beamte aus der Zahl der an- 
gestellten Garnisonverwaltungs- 
oder der Lazarettverwaltungs- 
vboeamten entnommen. 
10. Kadettenanstalten: 
Rendanten, 
Sekretär, 
Registrator und Journalist, 
Kassensekretäre, 
Kassenkontrolleur, 
Hausinspektoren. 
11. Kriegsakademie: 
Rendant, 
Hausinspektor und Kassenkontrolleur, 
Registrator. 
12. Lauzarette: 
-Ober- 
  
Rendant, 
Inspektor. . 
  
Lazarettverwaltungs-Direktorten und Sber- 
inspektoren, 
Lazarettverwaltungs-Inspektoren, 
Lazarettinspektoren. 
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und 
Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede 
fünfte Stelle der Lazarettverwaltungs-Inspektoren 
den Zahlmeistern vorbehalten. Bezüglich der 
Königlich Württembergischen Militärverwaltung 
siehe die Anmerkung zu 8. 
13. Raiser Wilhelms-Akademie für das militär- 
ürztliche Bildungswesen: 
Rendant. Die Stelle wird entweder mit einem 
verabschiedeten Offizier oder mit einem sach- 
kundigen Militärverwaltungsbeamten besetzt. 
Lazarettinspektoren als Kassenkontrolleur und 
als Hausinspektor. Diese Beamten werden 
aus der Zahl der angestellten Lazarettver- 
waltungsbeamten entnommen.
	        
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