III. Militärverwaltung.
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.)
a. Mittlere Beamte.
1. Kriegsministerium:
Kalkulatoren.
Anmerkung. Jede fünfte Kalkulatorstelle in der
Naturalkontrolle des Königlich Preußischen
Kriegsministeriums ist den Gahlmeistern vor-
behalten.
Das Königlich Sächsische Kriegsministerinm
behält sich die Entscheidung über die Besetzung
der Kalkulatorstellen mit Zahlmeistern von Fall
zu Fall vor.
Königlich Württembergischen
Wegen der
Militärverwaltung siehe unter b. „Inten-
danturen“.
2. Generalstab:
Bureauvorsteher,
Rechnungs führer,
Expedienten und Registratoren.
3. Generalinspektion des Militärerziehungs- und
Bildungswesens:
Sekretär und Registrator,
Registraturassistent.
4. Generalmilitärkasse (Kriegszahlamt:
Rendant,
Oberbuchhalter,
Kassiere,
Buchhalter,
Geheime Sekretäre.
Anmerkung. Jede zweite Stelle der Buchhalter und
Geheimen Sekretäre bei der Generalmilitärkasse
und dem Königlich Sächsischen Kriegszahlamt
ist den Zahlmeistern vorbehalten. Beim Königlich
Württembergischen Kriegszahlamte wird jede
zweite Stelle der Buchhalter — ausschließlich des
ersten Buchhalters — den Zahlmeistern vor-
behalten.
5. Intendanturen:
Intendantursekretäre (in der Königlich Württem-
bergischen Militärverwaltung auch der Kal-
kulator bei der Naturalkontrolle), soweit sie
nicht aus Zahlmeistern oder Unterzahlmeistern
und Zahlmeisteraspiranten ergänzt werden,
Intendanturregistratoren.
6. Artillerie-Prüfungskommission:
Registrator,
Technischer Inspektor.
7. PFestungsgefängnisse:
Rendanten.
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8. Garnisonverwaltungen:
Garnisonverwaltungs-Direktoren und
inspektoren,
Garnisonverwaltungs-Inspektoren,
Garnisonverwaltungs-Kontrolleure,
Kaserneninspektoren.
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und
Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede
fünfte Stelle der Kontrolleure den Zahlmeistern
vorbehalten, desgleichen in der Königlich Württem-
bergischen Militärverwaltung, jedoch zusammen mit
den Stellen des Lazarettverwaltungs-Inspektors
und des Kontrolleurs beim Bekleidungsamte.
9. Invalidenhäufer:
Sopvweit die Rendantenstelle nicht
mit einem verabschiedeten Offi-
zier besetzt wird, werden beide
Beamte aus der Zahl der an-
gestellten Garnisonverwaltungs-
oder der Lazarettverwaltungs-
vboeamten entnommen.
10. Kadettenanstalten:
Rendanten,
Sekretär,
Registrator und Journalist,
Kassensekretäre,
Kassenkontrolleur,
Hausinspektoren.
11. Kriegsakademie:
Rendant,
Hausinspektor und Kassenkontrolleur,
Registrator.
12. Lauzarette:
-Ober-
Rendant,
Inspektor. .
Lazarettverwaltungs-Direktorten und Sber-
inspektoren,
Lazarettverwaltungs-Inspektoren,
Lazarettinspektoren.
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und
Königlich Sächsischen Militärverwaltung ist jede
fünfte Stelle der Lazarettverwaltungs-Inspektoren
den Zahlmeistern vorbehalten. Bezüglich der
Königlich Württembergischen Militärverwaltung
siehe die Anmerkung zu 8.
13. Raiser Wilhelms-Akademie für das militär-
ürztliche Bildungswesen:
Rendant. Die Stelle wird entweder mit einem
verabschiedeten Offizier oder mit einem sach-
kundigen Militärverwaltungsbeamten besetzt.
Lazarettinspektoren als Kassenkontrolleur und
als Hausinspektor. Diese Beamten werden
aus der Zahl der angestellten Lazarettver-
waltungsbeamten entnommen.