Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Muster 2. 
Bezirk der Einzusenden bis zum 1. Juni. 
  
Aachweisung 
über 
Einziehungen von Waren 
wegen Zollhinterziehungen oder Zuwiderhandlungen gegen die Ein-, 
Aus-- und Durchfuhrverbote 
im Rechnungsjahr 19 .. 
Anleitung. 
1. Es werden nachgewiesen unter: 
a) die Einziehungen, welche während des Rechnungsjahrs wegen Zollhinterziehung in bezug auf Waren der in 
Spalte 1 bezeichneten Arten endgültig verfügt worden find; 
b) sämtliche von den Verwaltungsbehörden oder den Gerichten verfügten Einziehungen von zollpflichtigen oder 
zollfreien Waren wegen Zuwiderhandlung gegen Ein-, Aus= oder Durchfuhrverbote, soweit die Einziehung infolge 
einer im Laufe des Rechnungsjahrs ausgesprochenen Beschlagnahme der Zollbehörde und nur wegen eines solchen 
Verbots geschah. Gleichartige Waren sind in Spalte 1 zusammenzufassen und die in Betracht gekommenen 
gesetzlichen Bestimmungen in der Bemerkungsspalte anzugeben. 
Die Warenmengen, welche nicht in Fällen unmittelbarer Einschwärzung über die Grenze, sondern erst nach 
erfolgter Zollabfertigung eingezogen worden sind, werden in den Spalten 10 und 11 angegeben. 
Die Gewichtsmengen und Zollbeträge sind abzurunden auf ganze kg oder J., so daß 0,5s und darüber für 
voll gerechnet wird. 
2. Als Grenzstrecken sind zu unterscheiden: Ostsee, Dänemark, Nordsee, Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Osterreich, 
Rußland, Zollausschlüsse (wozu hier auch die Freihafengebiete und Freibezirke zu rechnen sind). 
3. Haben bei Gelegenheit unmittelbarer Einschwärzungen zollpflichtiger oder mit Einfuhrverbot belegter Waren über die 
Zollgrenze Zusammenstöße zwischen Zollaufsichtsbeamten und den Schmugglern mit Tötung oder Körperverletzung 
stattgefunden, so sind hierüber nach Maßgabe dieses Vordrucks Angaben zu machen: 
Es wurden Aufsichtsbeamte Schmuggler 
a) getötet.. .... 
b) körperlich verletztt. . . ..
	        
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