Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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2. Post= und Telegraphenwesen. 
  
Bekanntmuachung. 
Von der im Kursbureau des Reichs-Postamts neu bearbeiteten Post= und Eisenbahnkarte des 
Deutschen Reichs sind jetzt die Blätter 1 und XV erschienen. 
Es umfaßt: 
das Blatt I den nördlichen Teil von Niederland, Ostfriesland sowie den nordwestlichen 
Teil von Oldenburg, 
das Blatt XV den südlichen Teil von Polen sowie einen Teil von Galizien und an- 
grenzende kleinere Teile von Ungarn. 
Die Blätter können im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 J4 für das unausgemalte 
Exemplar und 2,25 A. für das Exemplar mit farbiger Angabe der Grenzen von dem Verlage, dem 
Berliner Lithographischen Institut Julius Moser (Berlin W. 35, Potsdamerstr. 110), bezogen werden. 
Berlin W. 66, den 24. September 1907. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
Im Auftrage: Gieseke. 
  
3. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Die der Zuckersteuerstelle Magdeburg 1 beim Hauptsteueramte II in Magdeburg zugeteilte Zucker- 
fabrik in Klein-Ottersleben ist eingegangen. 
Die Bezeichnung des Nebenzollamts I zu Brunsbüttel im Bezirke des Hauptsteueramts zu. 
Itzehoe ist in Nebenzollamt I zu Brunsbüttelkoog umgeändert worden. 
Das Steueramt 1 zu Lauterberg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden ist in ein Steuer- 
amt II umgewandelt worden. Die dem Amte bisher beigelegten Befugnisse sind ihm belassen worden 
mit Ausnahme der Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz. · 
Die Befugnis des Steueramts I zu Schmalkalden im Bezirke des Hauptsteueramts zu Erfurt 
zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 auf das Hauptsteueramt Eberswalde über eiserne mit der 
Hand geschmiedete Hufnägel ist zurückgezogen worden. Die Befugnis des Amtes zur Erledigung von 
Zollbegleitscheinen I ist dahin erweitert worden, daß es fortan ermächtigt ist, Zollbegleitscheine I über 
rohen Kaffee, über Waren der Nummern 628 bis einschließlich 634, sowie über Waren der Ab- 
schnitte 15, 17 (soweit nicht die Abfertigungsbefugnisse auf Grund des § 4 des Z.T.G. beschränkt sind) 
und 19 A des Zolltarifs zu erledigen. 
Es ist erteilt worden 
dem Steueramt 1 in Forst, Hauptamtsbezirk Cottbus, die uneingeschränkte Befugnis zur 
Erledigung der mit Zollbegleitschein I und der mit Begleitzettel eingehenden Warensendungen;
	        
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